§ 34f GewO: KAGB verändert alle …

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§ 34f GewO: KAGB verändert alle drei Erlaubnisbereiche für Vermittler

30.09.2013

Für viele unbemerkt hat das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) mit seinem Inkrafttreten am 22.07.2013 alle drei Erlaubnisbereiche für die Finanzanlagenvermittlung verändert. Diese Änderungen können direkte Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit aller Berater/Vermittler von Finanzanlagen und damit auch Erlaubnisinhaber nach § 34f GewO haben. Ein Online-Seminar verspricht Hilfe.

Für viele unbemerkt hat das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) mit seinem Inkrafttreten am 22.07.2013 alle drei Erlaubnisbereiche für die Finanzanlagenvermittlung verändert. Diese Änderungen können direkte Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit aller Berater/Vermittler von Finanzanlagen und damit auch Erlaubnisinhaber nach § 34f GewO haben. Ein Online-Seminar verspricht Hilfe.

Alle Berater und Vermittler von Finanzanlagen und Inhaber von 34f-Erlaubnissen sind nun aufgefordert zu überprüfen, ob ihr 34f-Erlaubnisumfang noch ihrem Geschäftsmodell entspricht. So können seit dem 22.07.2013 nämlich auch geschlossene Investmentvermögen in KG-Form zum Erlaubnisbereich 3 („Vermögensanlagen“) zählen, wenn das Unternehmen operativ tätig ist und zum Beispiel einen Windpark im Rahmen eines laufenden Geschäftsbetriebs selbst betreibt.

Werden solche geschlossenen Investmentvermögen vertrieben ohne die Erlaubnis für „Vermögensanlagen“ zu haben, dann liegt eine bußgeldbewährte Ordnungswidrigkeit vor und noch viel schlimmer: die Vermögenschadenhaftpflichtversicherung umfasst diesen Bereich nicht. Es kann also zu existenzbedrohenden Rechtsstreitigkeiten kommen.

Alle Berater/Vermittler können im Oktober in einem nur zweistündigen Online-Seminar der GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG die Veränderungen und Auswirkungen des KAGB auf ihr Geschäftsmodell erfahren. Informationen zu Inhalten und Terminen sowie eine Online-Anmeldung finden Sie hier:

http://going-public.adobeconnect.com/e7plgl8zkph/event/event_info.html

Hintergrund:

Das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) hat unter anderem die Anforderungen der AIFM-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Es bringt nicht nur sehr weitreichende Veränderungen für Initiatoren / Emissionshäuser mit. Es führt auch zu deutlichen Veränderungen bei der Klassifizierung von geschlossenem Investmentvermögen (ehemals geschlossenen Fonds), veränderter Veräußerbarkeit offener Immobilienfonds und Neuformulierung der drei Erlaubnisbereiche gem. § 34 f GewO.




Pressekontakt:
Frank Rottenbacher
Telefon: 030 / 68 29 85 - 0
Fax: 030 / 68 29 85 - 22
E-Mail: info@going-public.edu


Unternehmen:
GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG
Dudenstraße 10
10965 Berlin

Internet: www.akademie-fuer-finanzberatung.de


Über GOING PUBLIC!
Die GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG wurde 1990 gegründet und ist mit derzeit jährlich über 2.500 Seminar- und Beratungstagen einer der führenden auf die Finanzdienstleistungsbranche spezialisierten Qualifikationsanbieter und Personalentwickler. So wurde bereits auf über 16.000 IHK-Prüfungen vorbereitet. GOING PUBLIC! arbeitet nach einem zertifizierten Qualitätsmanagement und ist zu 100% in Privatbesitz. Das garantiert allen Kunden absolute Neutralität. Der Dr. Kriebel Beratungsrechner ist mit 6.500 Nutzern eines der führenden Vertriebstools im Vermittlermarkt inkl. EINSeitenplaner und FinVermV-konformer Dokumentation im Modul Anlageberatung.

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