Girokonto, Vermögenswirksame Leistungen, Riester-Rente - Ausbildungsbeginn: …

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Girokonto, Vermögenswirksame Leistungen, Riester-Rente - Ausbildungsbeginn: Wie junge Leute beim Sparen Kosten sparen

23.08.2013

Für viele junge Menschen beginnt in diesen Wochen die betriebliche Ausbildung. Die „Azubis“ können nun zum ersten Mal regelmäßig über Einkünfte verfügen und sind daher umworben von Banken, Versicherungen und Bausparkassen. Worauf bei den Finanzverträgen zu achten ist, wie sich Kosten vermeiden lassen, erläutert die bankenunabhängige AVL Finanzvermittlung.

Für viele junge Menschen beginnt in diesen Wochen die betriebliche Ausbildung. Die „Azubis“ können nun zum ersten Mal regelmäßig über Einkünfte verfügen und sind daher umworben von Banken, Versicherungen und Bausparkassen. Worauf bei den Finanzverträgen zu achten ist, wie sich Kosten vermeiden lassen, erläutert die bankenunabhängige AVL Finanzvermittlung.

Girokonto: Spätestens mit Ausbildungsbeginn ist ein Girokonto nötig, auf das das Azubi-Gehalt überwiesen werden kann. Mitunter werden Girokonten ohne monatliche Kosten angeboten. Der Auszubildende sollte aber darauf achten, dass keine Altersgrenze für die Kostenfreiheit gesetzt wird. Sonst wird es später doch teuer - und für den Wechsel sind dann viele zu bequem. „Außerdem sollten flächendeckend kostenlose Bargeld-Abhebungen möglich sein“, so AVL-Geschäftsführer Uwe Lange.

VL-Sparen: Die Anlage von „Vermögenswirksamen Leistungen“ (VL) eignet sich besonders für Auszubildende, da sie wegen des noch geringen Einkommens die staatliche Arbeitnehmer-Sparzulage nutzen können (9 % fürs Bausparen, 20 % bei Aktienfonds).

Bei den Kosten sollte beim Bausparvertrag auf die Abschlussgebühr, beim Aktienfonds auf den „Ausgabeaufschlag“ von teilweise über fünf Prozent geachtet werden. „Wer statt bei einer Bank den Fonds bei einem Discount-Vermittler ordert, kann in den meisten Fällen den gesamten Ausgabeaufschlag sparen“, sagt AVL-Geschäftsführer Uwe Lange.

Riester-Rente: Mit wenig Einsatz kann sich der Auszubildende die staatliche Sonderprämie von einmalig 200 Euro (Abschluss bis zum 25. Lebensjahr) sowie die staatliche Grundzulage von 154 Euro jährlich sichern. Da der Auszubildende in der Regel im Vorjahr noch nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, muss er zunächst nur den Mindestbeitrag von 60 Euro im Jahr aufbringen – also fünf Euro im Monat. In der Folgezeit sind vier Prozent des Vorjahreseinkommens in einen zertifizierten Riester-Renten-Vertrag einzuzahlen.

Wegen der Langfristigkeit einer Riester-Rente sollte der Auszubildende ebenfalls sehr genau auf die Kosten achten, denn über die vielen Jahre summieren sie sich zu hohen Beträgen. „Wie bei VL-Aktienfonds gibt es Riester-Renten, bei denen Abschlusskosten erstattet oder erst gar nicht erhoben werden“, so Uwe Lange von AVL Finanzvermittlung.

Weitere Infos dazu gibt es u. a. bei der Stiftung Warentest auf www.test.de.




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Über AVL

AVL Finanzvermittlung, 1997 als kleines Startup Unternehmen gegründet, hat sich heute mit über 35.000 Kunden als bundesweit führender unabhängiger Vermittler von Produkten mit Investmentansatz etabliert. Beim Kauf von Fondsanteilen gewährt AVL bei über 18.000 Fonds Rabatte von 100 Prozent auf den Ausgabeaufschlag. Da die Anteile ohne Transaktionskosten ge- und verkauft werden können, ist der Fondshandel zum Nulltarif möglich. Auch bei Riester- und Basisrenten-Produkten sowie Lebens- und Rentenversicherungen auf Fondsbasis verzichtet AVL komplett auf seine Abschlussprovisionen. Bei Beteiligungen und geschlossenen Fonds erfolgt eine Rabattierung von bis zu 100% des Agios, sowie zusätzlich von bis zu 8,6% der Zeichnungssumme. Darüber hinaus ist eine kostenlose Depotführung ab dem ersten Euro möglich. Durch AVL entstehen niemals zusätzliche Kosten, denn das Unternehmen finanziert sich ausschließlich über einen Teil der Verwaltungsgebühr der jeweiligen Fonds, welche sich durch die Vermittlung nicht erhöht. Trotz günstiger Konditionen wird auch der Servicegedanke groß geschrieben: Neben einer weitreichenden Kundenbetreuung und Unterstützung bei Formalitäten steht dem Anleger im AVL Kundenlogin kostenlos eine plattform- und produktübergreifende Vermögensübersicht zur Verfügung. Ganz im Anlegerinteresse steht auch die erfolgreiche Klage von AVL, mit der das Provisionsabgabeverbot bei Versicherungsprodukten gekippt wurde.


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