Wohn-Riester wird flexibler

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Wohn-Riester wird flexibler

24.07.2013

Der Gesetzgeber hat die Förderung für Wohn-Riester-Verträge vereinfacht. Das entsprechende Gesetz trat zum 1. Juli in Kraft. Damit profitieren Wohn-Riester-Kunden ab dem 1. Januar 2014 von folgenden Neuregelungen.

Der Gesetzgeber hat die Förderung für Wohn-Riester-Verträge vereinfacht. Das entsprechende Gesetz trat zum 1. Juli in Kraft. Damit profitieren Wohn-Riester-Kunden ab dem 1. Januar 2014 von folgenden Neuregelungen.

So können Wohn-Riester-Verträge ab sofort auch für den altersgerechten, barrierefreien Umbau der eigenen Immobilie verwendet werden. Ein Sach-verständiger muss den Umbau bestätigen. Liegt der Erwerb der selbst genutzten Immobilie länger als drei Jahre zurück, müssen mindestens 20.000 Euro des geförderten Kapitals eingesetzt werden. Der Umbau darf nicht anderweitig, z.B. durch die KfW, gefördert werden.

Wohn-Riester-Kunden können bis zum Beginn der Auszahlungsphase jederzeit ihr Kapital aus dem Riester-Sparvertrag entnehmen, wenn sie vollständig oder teilweise entschulden wollen. Bislang war eine Entschuldung nur zu Beginn der Auszahlphase möglich. Entnommen werden kann jetzt jeder Betrag ab 3.000 EUR.

Zudem können Wohn-Riester-Kunden den Zeitpunkt für die Einmalversteuerung ihres Wohnförderkontos besser an ihre aktuelle Lebenssituation anpassen: Die Einmalbesteuerung führt zum Abschlag von 30 Prozent und kann jetzt während der gesamten Auszahlungsphase gewählt werden.

Beim Verkauf ihrer mit Wohn-Riester finanzierten Immobilie haben Familien jetzt mehr Zeit, den geförderten Betrag in gleicher Höhe in eine andere selbst genutzte Immobilie zu investieren. Die so genannte Re-Investitionsfrist dafür verlängert sich auf zwei Jahre vor und fünf Jahre nach Ablauf des Veranlagungszeitraums.

Bei der Wohn-Riester-Förderung zahlt der Staat jährlich 154 Euro Grundzulage für jeden Riester-Vertrag sowie 300 Euro für jedes seit 2008 geborene Kind (185 EUR für vor 2008 geborene Kinder). Zusätzlich können Riester-Kunden Steuervorteile nutzen. Nach aktuellen Berechnungen von Schwäbisch Hall kann eine vierköpfige Familie mit einer riestergeförderten Baufinanzierung bis zu 35.000 EUR sparen.




Pressekontakt:
Ingrid Lechner
- Presse und Information -
Telefon: 0791 / 46 - 2929
Fax: 0791 / 46 - 4072
E-Mail: ingrid.lechner@schwaebisch-hall.de


Unternehmen:
Bausparkasse Schwäbisch Hall AG
Crailsheimer Straße 52
74523 Schwäbisch Hall

Internet: www.schwaebisch-hall.de


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