Verrechnung von „Altverlusten“ aus privaten Veräußerungsgeschäften …

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Verrechnung von „Altverlusten“ aus privaten Veräußerungsgeschäften - Übergangsregelung läuft zum 31. Dezember 2013 aus

19.06.2013

Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften, die noch im Bereich der alten Spekulationsbesteuerung angefallen sind, können nach dem 31. Dezember 2008 weiterhin mit Spekulationsgewinnen aus der Veräußerung sonstiger Wirtschaftsgüter verrechnet werden.

Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften, die noch im Bereich der alten Spekulationsbesteuerung angefallen sind, können nach dem 31. Dezember 2008 weiterhin mit Spekulationsgewinnen aus der Veräußerung sonstiger Wirtschaftsgüter verrechnet werden. Hierbei ist insbesondere an den Erwerb von Wertpapieren vor dem 1. Januar 2009 und deren Veräußerung mit Verlust innerhalb der damals geltenden Jahresfrist zu denken (sogenannter Altverlust).

Gleichzeitig mit der Gesetzesänderung 2009 wurde die Möglichkeit geschaffen, zumindest bestimmte Kapitaleinnahmen mit Altverlusten ausgleichen zu dürfen. Der Gesetzgeber hat allerdings diese erweiterte Verlustverrechnungsmöglichkeit nur für 5 Jahre, also bis zum 31. Dezember 2013 gewährt. Daher müssen die Verlustzuwächse bis zu diesem Zeitpunkt realisiert werden, um die erweiterte Verlustverrechnungsmöglichkeit für Altverluste nutzen zu können.

Um die festgestellten Altverluste vollständig verbrauchen zu können, müssten Sie positive Einnahmen aus folgenden Einkunftsquellen erzielen:
  • Kursgewinne aus der Veräußerung von Aktien,
  • Gewinne aus Termingeschäften,
  • Gewinne aus der Veräußerung von Zertifikaten, Anleihen, Zero-Bonds,
  • Stückzinsen aus dem Verkauf von festverzinslichen Wertpapieren.

Das heißt: Wenn Sie Altverluste aus Spekulationsgeschäften haben, können Sie diese steuerlich verwenden durch z.B.
  1. den Verkauf von Anleihen kurz vor dem Zinszahlungstermin (Sie erhalten dann sogenannte Stückzinsen) oder
  2. den gezielten Kauf von Zero-Bonds, die zum 31. Dezember 2013 fällig werden.

Bitte sprechen Sie mit uns, wenn Sie zur Ausnutzung von Altverlusten aus Spekulationsgeschäften Fragen haben.




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Ihre Ansprechpartnerin:

Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz
Steuerberaterin
Tel.: 0201 81 09 50
E-Mail: kontakt@franz-partner.de
Internet: www.franz-partner.de
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