Lastminute-Registrierung für Finanz-Anlageberater bei der Handelskammer - Übergangsfrist für Erlaubnis, Finanzanlagen zu vermitteln, endet am 1. Juli 2013
Wer als Finanzvermittler bis zum 1. Juli 2013 keine Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) erhalten hat, darf ab diesem Zeitpunkt keine Kunden mehr beraten.
Wer als Finanzvermittler bis zum 1. Juli 2013 keine Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) erhalten hat, darf ab diesem Zeitpunkt keine Kunden mehr beraten. „Jene, die sich noch kurzfristig registrieren lassen wollen und einen sogenannten '34c-Schein' haben, können diesen bis Ende Juni umschreiben lassen“, rät Gabriele Rose, Leiterin des Geschäftsbereichs Börse der Handelskammer, die in Hamburg für die Finanzanlageberater zuständig ist.Können die Vermittler die Sachkunde nicht sofort nachweisen, haben sie bis zum 31. Dezember 2014 Zeit, dies nachzuholen – allerdings nur, wenn sie rechtzeitig bis zum 1. Juli 2013 einen Antrag gestellt haben. Nach dem 1. Juli 2013 entfällt dieses Privileg und die Sachkunde muss mit Antragsstellung nachgewiesen werden.
Hintergrund sind neue strengere Regeln für diesen Berufszweig seit Anfang des Jahres: Nur wer sachkundig ist, eine Erlaubnis hat und im Vermittlerregister eingetragen ist, darf noch Finanzanlagen vermitteln. Nach den Erfahrungen in der Finanzmarktkrise sollen mit den neuen Regeln nur noch wirklich qualifizierte Personen die Kunden in Finanzanlagefragen beraten und Finanzprodukte vermitteln. Bundesweit gab es bis Mitte Juni bereits etwa 17.000 Anträge, 900 davon allein in Hamburg. 450 Erlaubnisse seien in Hamburg laut Rose bereits erteilt worden. Bei rund zwei Drittel der verbleibenden 450 Anträge fehle leider die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Eben diese ist aber erforderlich, um in den Genuss der Fristverlängerung bis Ende Dezember 2013 zu kommen. „Alle Antragsteller, die bis zum 1. Juli 2013 die Voraussetzungen erfüllen und deren Unterlagen vollständig sind, können in Hamburg mit der zügigen Erteilung der Erlaubnis rechnen“, so Rose.
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