Aufklärungsbedarf bei Finanzdienstleistungsvermittlern weiter hoch

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Aufklärungsbedarf bei Finanzdienstleistungsvermittlern weiter hoch

05.06.2013

Dreiteiliger VSAV-Workshop mit großer Resonanz, Registrierung nach der „Alte-Hasen-Regelung“ nur noch wenige Tage verfügbar, Präsentationen zum VSAV-Workshop als Download erhältlich.

  • Dreiteiliger VSAV-Workshop mit großer Resonanz
  • Registrierung nach der „Alte-Hasen-Regelung“ nur noch wenige Tage verfügbar
  • Präsentationen zum VSAV-Workshop als Download erhältlich


Mit einem in drei Teile gegliederten Workshop hat die Vereinigung zum Schutz der Anlage- und Versicherungsvermittler (VSAV) ihre Mitglieder auf die neuen Regularien für Vermittler von Finanzanlagen eingestellt. Neben detailliert aufbereiteten rechtlichen Grundlagen und Aufgaben zur Regulierung standen insbesondere auch Lösungen für die Haftungsproblematik für Vermittler im Mittelpunkt der Diskussionen. An dem Workshop beteiligten sich Versicherungsvermittler und Finanzdienstleister aus ganz Deutschland.

Haftungsfalle Vermögensschadenhaftpflicht

Referenten des Workshops waren VSAV-Vorstand Ralf W. Barth sowie der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Fachanwalt Dr. Jochen Strohmeyer. „Die hohe Teilnehmerzahl, die vielen fachkundigen Fragen und langen Diskussionen zeigen, wie hoch der Aufklärungsbedarf zu dem neu regulierten Vermittlungsgeschäft noch immer ist“, so Barth.

Neu war vielen Teilnehmern, dass innerhalb der Vermögensschadenshaftpflichttarife ganz erhebliche Leistungs-Unterschiede zu finden sind. Wer Lücken erkennen und vermeiden will, muss sich mit den existenziellen Fragen wie der Nachhaftung und dem sich immer stärker entwickelnden Online-Geschäft auseinandersetzen. Der VSAV hat für seine Mitglieder einen in Deutschland einzigartigen umfangreichen und günstigen Versicherungstarif auf Nettobasis http://www.vsh-netto.de gemeinsam mit der CONAV Consulting GmbH & Co KG entwickelt.

Angesichts der zum Monatsende auslaufenden Registrierungsfristen bleiben für Inhaber der alten Vermittlungserlaubnis nach § 34 c GewO nur noch wenige Tage Zeit, um für die Erlangung der neuen Vermittlungserlaubnis nach § 34 f die so genannte „Alte-Hasen-Regelung“ nutzen zu können. Danach müssen sie den Sachkundenachweis entweder gar nicht beibringen oder können ihn zumindest bis zum 1. Januar 2015 nachreichen. Bei Untätigkeit kann hingegen schon ab dem 2. Juli ein faktisches Berufsverbot drohen. Den VSAV-Mitgliedern und interessierten Marktteilnehmern stehen die Workshop-Unterlagen noch bis zum 30 Juni 2013 online zum Download http://vsav.de/leistungen/downloads/ zur Verfügung.




Pressekontakt:
VSAV e. V.
Ralf W. Barth
Birkenweg 5
74193 Schwaigern

Telefon: 07138 810999-11
Fax: 07138 810999-22
E-Mail: info@vsav.de

Internet: http://www.vsav.de


Über die Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler e.V.
Der VSAV ist ein unabhängiger Verein mit der Zielsetzung, die fachlichen, beruflichen und unternehmerischen Kompetenzen der Versicherungs- und Finanzdienstleistungsvermittler zu fördern. Diese Ziele erreicht der Verein durch die Identifizierung und Minimierung der Risiken der Versicherungs- und Finanzdienstleistungsvermittler sowie durch die Bündelung und Vernetzung der dafür vorhandenen Kompetenzen im Markt. So trägt der VSAV dazu bei, dass sich die Qualität der im Markt tätigen Vermittler systematisch weiter verbessert.

Dem im Jahr 2004 gegründeten und im März 2005 eingetragenen Verein gehören heute über 800 Mitglieder an aus allen Bereichen der Versicherungsvermittlung und Finanzdienstleistung an. Mit über 50 Netzwerkpartnern stehen den Mitglieder Experten und Dienstleister rund um die beruflichen Aufgaben und Belange zur Verfügung. Vorstand und Gründer ist Ralf W. Barth, der seit 1985 als Ideengeber, Produktentwickler, Versicherungsmakler und Unternehmensberater tätig ist.

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