Zahlungsverkehr mit dem Finanzamt
Immer wieder kommt es vor, dass wir umfangreiche Umbuchungsmitteilungen von den zuständigen Finanzämtern erhalten, die wir dann überprüfen und ggf. korrigieren lassen müssen.
Immer wieder kommt es vor, dass wir umfangreiche Umbuchungsmitteilungen von den zuständigen Finanzämtern erhalten, die wir dann überprüfen und ggf. korrigieren lassen müssen.Diese Umbuchungsmitteilungen sind darauf zurückzuführen, dass die Finanzverwaltungen Ihre Zahlungen nicht ordnungsgemäß verbuchen können, weil teilweise die genaue Angabe des Zahlungszwecks und/oder die Steuernummer fehlen.
Daher unsere dringende Bitte an Sie:
Bitte bezeichnen Sie immer Ihre Einzahlung mit der Steuerart und dem Zahlungszeitraum (z. B. USt 04/2013 für Umsatzsteuer 04/2013, oder ESt VZ II/2013 für Einkommensteuervorauszahlung zweites Quartal 2013).
Denn sonst hagelt es U m b u c h u n g s m i t t e i l u n g e n des Finanzamtes, die wir für Sie auf ihre Richtigkeit prüfen, nachvollziehen und ggf. ändern müssen.
Kontakt:
Roland Franz & Partner
Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz
- Steuerberaterin -
Tel.: 0201 / 81 09 50
E-Mail: kontakt@franz-partner.de