Gesetz über Honorarberatung: Klarheit für den Verbraucher - Fehlanzeige!
Am 25.04. wird im Bundestag vermutlich das Honoraranlagen-Beratungsgesetz verabschiedet. Die Bewertungen reichen von „erster Schritt in die richtige Richtung“ bis zu „Flickschusterei“. Insgesamt macht sich unter den Honorarberatern eher Enttäuschung breit. Trotz der sachlichen und politischen Zwänge hatte man im Sinne des Verbraucherschutzes mehr erwartet.
Am 25.04. wird im Bundestag vermutlich das Honoraranlagen-Beratungsgesetz verabschiedet. Die Bewertungen reichen von „erster Schritt in die richtige Richtung“ bis zu „Flickschusterei“. Insgesamt macht sich unter den Honorarberatern eher Enttäuschung breit. Trotz der sachlichen und politischen Zwänge hatte man im Sinne des Verbraucherschutzes mehr erwartet. Weder die Einbeziehung der Versicherungsberatung noch die Verwendung des Begriffes „unabhängig“ wird geregelt. Auch die steuerliche Benachteiligung der Honorare wird nicht korrigiert. Aber lassen wir Kollegen aus dem Netzwerk Bundesweite Honorarberatung direkt zu Wort kommen.
Hans-Joachim Reich von der Reich consulting GmbH: „Die gute Nachricht ist: zumindest wird über jahrzehntelange Fehlentwicklungen und Missstände diskutiert und der ganze Berliner Apparat ist wenigstens redlich bemüht. Sehr wohlwollend hört man gar manche sagen, es gehe in die richtige Richtung. Nur in welche? Der Finanz-Verbraucher wird im § 34 Gewerbeordnung (GewO) nun– nach c, d, e und f - bereits mit dem fünften Buchstaben (§ 34 h GewO regelt den Honorar-Finanzanlagenberater) regelrecht erschlagen. Zusätzlich sollen ins Kreditwesengesetz (KWG) weitere Honorarberater-Neuerungen. Selbst Fachleute verzweifeln beim Durcharbeiten der Berliner Drucksachen zum Gesetzgebungsverfahren. Eine unfassbare Flickschusterei.“
"Das Honoraranlageberatergesetz - welch ein Wortungetüm - geht in die richtige Richtung, jedoch wie seit Jahren ist es nicht der große Wurf, sondern ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Andere Länder sind da sehr viel weiter. In den Niederlanden sind Provisionen seit dem 1.1.2013 komplett verboten. Für den Verbraucher bringt das neue Gesetz nur wenig Vorteile, hier wird wohl erst eine europaweite Lösung für die nötige Klarheit sorgen. In Deutschland sind viele Finanzprodukte auf dem Markt, die in anderen Ländern für Privatpersonen verboten sind, wegen der hohen Risiken. Durch diese Falschberatung entsteht jedes Jahr ein Schaden von 20-30 Milliarden und die Politik schaut seit Jahren tatenlos zu. Die Lobbyarbeit der Banken und Versicherungen funktioniert noch bestens." bemerkt Peter Hieber von der Hieber Finanzplanung.
Auch Mathias Böttcher von der TIMABO PLAN fordert eine Erweiterung der Gesetzesvorlage, speziell in zwei Punkten: Erstens die Ausweitung auf Versicherungsvermittlung und zweitens die Festschreibung, dass der Begriff "Unabhängigkeit" für jeglichen Provisionsvertrieb verboten wird.
Michael Renze sieht ein begrüßenswertes Ansinnen der Politik, allerdings handelt es sich hier, nach Einschätzung der ABATUS VermögensManagement GmbH & Co. KG, leider um einen 'Schnellschuss': "Unter anderem steuerliche Nachteile von Honoraren gegenüber Provisionszahlungen sowie die Gefahr, dass Kleinsparer keine reelle Chance auf eine 'ernsthafte' Beratung bekommen konterkarieren die guten Absichten. Allerdings wäre es zu kurz gesprungen, nur der Politik den 'schwarzen Peter' zuzuschieben. Auch die Akteure in der Finanzbranche sind gefragt, u. a. bei der Einführung von Nettotarifen, die bei vielen Produkten fehlen. Und zu guter Letzt ist da ja noch der Kunde bzw. Mandant selbst, dem sicherlich ein wenig Beschäftigung mit dem wichtigen Themenkreis 'Finanzen und Versicherungen' gut tun würde."
"Es bleibt sehr zu hoffen, dass dies nur der Anfang für eine gesetzliche Regelung der Honorarberatung ist und nicht aus Bequemlichkeit und wegen mangelnder Sachkenntnisse bereits das Endstadium erreicht ist. Angefangen mit der steuerlichen Ungleichbehandlung bis zum Ausklammern des gesamten Versicherungsbereichs gibt es noch viele Baustellen. Wer z.B. meint, dass der Versicherungsberater nach § 34 e GewO den vorgenannten Bereich bereits abdeckt, der irrt gewaltig. Diese Berater arbeiten zwar auf Honorarbasis, dürfen jedoch keinerlei Produkte vermitteln, nicht einmal provisionsfreie – wenig sinnvoll für den Kunden, der eine Lösung seines Problems sucht," fügt Claudia Bischof von der Honorarberaterin Punkt DE GmbH & Co. KG hinzu.
Ingrid Otten von FPO Finanzplanung & Honorarberatung Oldenburg GmbH meint: "Dass die Honorarberatung gesetzlich verankert wird, ist wünschenswert. Nur so kann sie noch bekannter werden. Ob der letzte Gesetzesentwurf Ziel führend ist, ist m. E. sehr fraglich. Zunächst die verschiedenen Begriffe „Honorar-Anlageberater“ und Honorar-Finanzanlagenberater“, die ein Verbraucher nicht so ohne Weiteres unterscheiden kann und vielleicht auch nicht will. Dann der immer noch vorhandene Steuernachteil zwischen Honorarberatung und Provisionsberatung. Provisionen sind umsatzsteuerfrei, das Honorar ist umsatzsteuerpflichtig. Bei angenommen gleichem Verdienst muss der Honorarberater aufgrund der Steuer 19% mehr einnehmen bzw. ggf. der Kunde mehr zahlen. Ist das gewollt? Ebenso sind die Honorare steuerlich beim Endkunden nicht absetzbar, die Kosten für eine provisionsbelastete Anlageform aber wohl. Warum gilt der neue Gesetzesentwurf nicht auch für die Versicherungsbranche? Gerade dieser Bereich ist immer noch sehr weit von Nettotarifen entfernt. Wir haben den Eindruck, dass wesentliche Fragestellungen der Honorarberatung nicht behandelt worden sind."
„Das Gegenteil von gut gelungen ist gut gemeint“, meint Marc S. Keizl von der Finanz-Genossenschaft i. Gr. „Aus systemrelevanten Gründen kann ich das Vorgehen der Regierung verstehen - nur wenn ein sehr großer Teil der Bevölkerung sich weiter passiv zu seinen eigenen Finanzthemen verhält und entsprechend die der Masse angebotenen Produkte konsumiert, kann die Finanzindustrie (Banken und Versicherungen) in Ruhe so weiter machen wie bisher. Würden alle Lieschen Müllers verstehen, was finanzielle Repression und §89VAG heißen/bedeuten, könnte der Staat sich kaum noch entschulden und Versicherungen müssten wieder mehr versichern statt Glaspaläste zu bauen.“
Zum Schluss noch mal Hans-Joachim Reich: „Beratung und Verkauf gehört aus Sicht der Entlohnung / Bezahlung vollständig getrennt und muss je einzeln transparent bepreist werden. Dafür braucht es keine zig verschiedenen Vermittlerspezies, die alle auch noch irgendwie zu 99.000 sinnfreien Produkten „beraten“. Es genügt ein Berater und ein Verkäufer. Wenn die Gesetzgebung diese zwei – für den Verbraucher beide erforderlichen – Vorgänge endlich sauber trennen würde, und der Verbraucher genau wüsste, was ihn die Beratung kostet und was ihn der Produktkauf einmalig und laufend kostet, dann könnte das sogar dieselbe Person sein. Der vorliegende Gesetzentwurf hilft auf diesem Weg leider gar nichts. Schade!“
Kontakt:
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Telefon: 043 / 371407
Telefax: 043 37919921
E-Mail: ff@bundesweitefinanzberatung.de
Webseite: www.bundesweitefinanzberatung.de
Zur Bundesweiten Honorarberatung:
Die Bundesweite Honorarberatung stellt mit www.bundesweitefinanzberatung.de ein Fachportal zur Verfügung, auf dem sich Verbraucher umfassend über Finanzthemen informieren können. Ein weiteres Ziel ist die transparente Darstellung erfahrener Honorarberater mit detailliertem Profil und eigenen Fachartikeln. Das Kollegennetzwerk setzt sich, im fairen Nebeneinander, für die Weiterentwicklung der Honorarberatung ein.