SdV unterstützt Finanzanlagenberater und -vermittler bei …

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SdV unterstützt Finanzanlagenberater und -vermittler bei der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben

27.03.2013

Gemeinsam mit dem bekannten Fachrechtler, Herrn Rechtsanwalt Hans-Ludger Sandkühler (Kanzlei Sandkühler & Schirmer) hat der SdV Protokolle gemäß der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) entwickelt.

Gemeinsam mit dem bekannten Fachrechtler, Herrn Rechtsanwalt Hans-Ludger Sandkühler (Kanzlei Sandkühler & Schirmer) hat der SdV Protokolle gemäß der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) entwickelt.

Finanzanlagenvermittler gemäß § 34f GewO müssen seit Anfang dieses Jahres gemäß § 18 FinVermV über jede Anlageberatung ein Protokoll in Schriftform anfertigen. Wesentliche Bestandteile dieses Protokolls sind unter anderem der Anlass der Beratung, die Anlageziele des Kunden sowie eine Geeignetheitsprüfung.

Das SdV-Protokoll hilft bei der Beachtung der gesetzlichen Vorgaben:
Das SdV-Protokoll enthält Erklärungen, was unter Begriffen wie beispielsweise Geeignetheit einer Finanzanlage zu verstehen ist. Des weiteren enthalten die Druckstücke hilfreiche Tipps, die den Umgang mit der Protokollierung erleichtern und auf weitere gesetzliche Vorschriften hinweisen. Dies betrifft zum Beispiel die Vorschriften hinsichtlich der Aushändigung des Protokolls an den Kunden oder Informationen bezüglich der Zuwendungen des Finanzanlagenvermittlers etc.

Eine Checkliste für sonstige dem Kunden auszuhändigenden Unterlagen sorgt für zusätzliche Sicherheit des Finanzanlagenvermittlers.

Finanzanlagenvermittler, die ohne Beratung als reiner Produktvermittler auftreten, unterliegen keiner gesetzlichen Protokollpflicht. Sie müssen jedoch gemäß § 16 FinVermV anhand der Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden die Angemessenheit der Finanzanlage beurteilen. Der SdV empfiehlt jedoch aus Haftungsgründen, den Vermittlungsprozess und die Angemessenheit mit dem Protokoll für Anlagevermittler zu dokumentieren.

"Finanzanlagenvermittler sollten in diesem Zusammenhang jedoch unbedingt prüfen, ob deren Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung vertragliche Obliegenheiten zur Dokumentation enthält, die möglicherweise über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen." rät SdV-Vorstand Christian Henseler. Interessierte Vermittler können sich unter 0800 - 73 88 748 oder im Internet unter
www.sdv-online.de
( --> Beratungsdokumentation) informieren.

Kontakt:

SdV Schutzvereinigung deutscher Vermittler von Versicherungen
und anderen Finanzdienstleistungen e.V. (SdV)
- Hauptverwaltung München -
Löfflerstraße 5a
80999 München

Telefon: 0800 / 7388748
Telefax: 0800 / 7383291
E-Mail: info@sdv-online.de
Webseite: www.sdv-online.de


Über den SdV:
Mit über 3.800 Mitgliedern zählt der SdV (www.sdv-online.de) zu den größten Berufsverbänden unabhängiger Versicherungsvermittler und Finanzdienstleister und ist bundesweit tätig. Ein Schwerpunkt liegt neben der Interessenvertretung des Berufsstandes auf der Unterstützung bei der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen, die für alle unabhängigen Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler bestehen.


sdv

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