Der neue Beratungsprozess nach § 34 f GewO und §31 WpHG – was ist jetzt zu tun?
Über das Thema Sachkundeprüfung ist viel geschrieben worden. Der viel wichtigere Punkt, wie muss ein prüfungssicherer Beratungsprozess gemäß den Vorgaben der Finanzvermittlungsverordnung (FinVermV) aussehen – und wie kann er kostengünstig gestaltet werden –, ist bisher kaum behandelt worden? Der Beratungsprozess gilt seit in Kraft treten des Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetzes im Jahr 2011 auch für Banken und Sparkassen. Der relevante § 31 WpHG wurde auch in die FinVermV übernommen.
Über das Thema Sachkundeprüfung ist viel geschrieben worden. Der viel wichtigere Punkt, wie muss ein prüfungssicherer Beratungsprozess gemäß den Vorgaben der Finanzvermittlungsverordnung (FinVermV) aussehen – und wie kann er kostengünstig gestaltet werden –, ist bisher kaum behandelt worden? Der Beratungsprozess gilt seit in Kraft treten des Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetzes im Jahr 2011 auch für Banken und Sparkassen. Der relevante § 31 WpHG wurde auch in die FinVermV übernommen.Dieses Thema und weitere Fragen wollen wir in den Online-Schulungen klären, am
19. März 2013 um 11:00 und 14:00 Uhr
sowie am
21. März 2013 um 14:00 Uhr
Das Anmeldeformular finden Sie unter folgendem Link:
http://www.vsp-info.de/makler-software-demoversion.html
Die weiteren Themen sind:
Der Prüfbericht nach § 24 FinVermV
- In welcher Form muss der Beratungsprozess transparent gemacht werden?
- Welche Tätigkeiten werden überprüft?
- Welche Unterlagen müssen bereit gestellt werden etc.
Finanzvermittler nach § 34 f müssen im Jahr 2014 zum ersten Mal einen Prüfer benennen, der die Beratungs- und Vermittlungstätigkeiten des Jahres 2013 prüft.
Wer sind geeignete Prüfer?
- Mit welchen Kosten ist zu rechnen?
- Sind die werblichen Angebote einiger Pools auf „Billigprüfungen“ realistisch?
Referent:
Dipl.-Volksw. Rainer Juretzek
Öffentl. bestellter u. vereidigter Sachverständiger für Kapitalanlagen u. private Finanzplanung (IHK)
Wichtige Fragen, über die man sich heute im klaren sein sollte; denn bereits wenige vom Prüfer beanstandete „Fehler“ können unangenehme finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen.
Pressekontakt:
Rainer Juretzek
Tel.: 06172 / 690 900
Fax: 06172 / 690 977
Email: info@eafp.com
Europäische Akademie für Finanzplanung GmbH & Co.
Privatakademie für Finanz- und Informationswissenschaft KG
Ferdinandstraße 19
61348 Bad Homburg v.d.H.
Webseite: www.eafp.com
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