Beratertag bei der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz am 11. April 2013 in Mainz
Keine Existenzgründung oder Investition soll scheitern, weil zur Umsetzung guter Ideen das nötige Kapital fehlt. Die Bürgschaftsbank Rheinland- Pfalz GmbH unterstützt Unternehmen und Gründungswillige mit Bürgschaften bis zu 1,25 Millionen Euro bei der Finanzierung von betriebswirtschaftlich tragfähigen Vorhaben.
Keine Existenzgründung oder Investition soll scheitern, weil zur Umsetzung guter Ideen das nötige Kapital fehlt. Die Bürgschaftsbank Rheinland- Pfalz GmbH unterstützt Unternehmen und Gründungswillige mit Bürgschaften bis zu 1,25 Millionen Euro bei der Finanzierung von betriebswirtschaftlich tragfähigen Vorhaben. Darüber hinaus stellt die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft mbH kleinen und mittleren Unternehmen Eigenkapital in Form von typisch stillen Beteiligungen zur Verfügung. Interessierte sowie Kreditinstitute und freie Berater können sich am 11. April 2013 bei der Bürgschaftsbank in der Rheinstraße 4 H in Mainz über Fördermöglichkeiten informieren sowie Investitionsvorhaben und Gründungsabsichten vorstellen. Um Anmeldung unter der Telefonnummer 06131 62915- 65 oder per E-Mail an info@bb-rlp.de wird gebeten. Weitere Informationen zum Beratertag und zum Förderangebot der Bürgschaftsbank sind unter www.bb-rlp.de verfügbar.Kontakt:
Annett Dzulko
Telefon: 06131 62915-62
Telefax: 06131 62915-99
E-Mail: annett.dzulko@bb-rlp.de
Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH
Rheinstraße 4 H
55116 Mainz
Internet: www.bb-rlp.de
Über die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH
Die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH ist eine Selbsthilfeeinrichtung der rheinland-pfälzischen Wirtschaft. Seit dem 2. November 2011 sind die Aktivitäten der früheren Kreditgarantiegemeinschaft des rheinland-pfälzischen Handwerks (KGG) und das bis dahin von der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) betreute öffentlich rückverbürgte Bürgschaftsgeschäft bei der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH zusammengefasst. Sie stellt Sicherheiten zugunsten von Banken, die betriebswirtschaftlich sinnvolle Vorhaben von Kunden mangels ausreichender Sicherheiten nicht begleiten können. Die maximale Höhe der Bürgschaft pro Kunde beträgt ab 2013 bis zu 1,25 Millionen Euro.