S&K - Handlungsempfehlungen für Vermittler

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S&K - Handlungsempfehlungen für Vermittler

20.02.2013

Seit dem 19.02.2013 finden in den Geschäftsräumen der Deutsche S&K Sachwert AG in Frankfurt (S&K) sowie von Tochter- oder Partnerunternehmen wie DCM oder United Investors staatsanwaltliche Durchsuchungen u.a. wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetruges statt.  

Erneut steht den Anlegern und damit auch den Vermittlern geschlossener Fonds ein Großschaden ins Haus.

Seit dem 19.02.2013 finden in den Geschäftsräumen der Deutsche S&K Sachwert AG in Frankfurt (S&K) sowie von Tochter- oder Partnerunternehmen wie DCM oder United Investors staatsanwaltliche Durchsuchungen u.a. wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetruges statt.

Selbsternannte "Anlegerschutzanwälte" rühren bereits aktiv die Werbetrommel.

Wie so häufig, wird sicher auch in diesem Fall oftmals der Weg des geringsten Widerstandes genommen und die Vermittler müssen damit rechnen, mit vermeintlichen Schadenersatzforderungen konfrontiert zu werden.

Foto_Rechtsanwalt_Norman_WirthRechtsanwalt Norman Wirth meint hierzu: „Vermittler sollten sich von Drohgebärden nicht beeindrucken lassen. Aus unserer Erfahrung in solchen Fällen wissen wir, dass bei entsprechend fachkundiger Prozessführung durch einen versierten Rechtsanwalt oft sehr gute Erfolgsaussichten für den Vermittler bestehen.“ Insbesondere obliegt dem Anleger z.B. die volle Beweislast für eine nicht hinreichende Risikoaufklärung sowie eine unterlassene oder nicht rechtzeitige Prospektübergabe. Die Frage der Offenlegung der Provision durch unabhängige Finanzdienstleister ist bekanntlich durch den Bundesgerichtshof auch bereits – zugunsten der unabhängigen Vermittler – geklärt worden.

Vermittler, welche sich direkt mit Ansprüchen ihrer Kunden konfrontiert sehen, sollten unbedingt anwaltlichen Rat einholen. Für eventuelle strafbare Handlungen von Verantwortlichen haften sie als Vermittler grundsätzlich nicht. Eine Haftung käme lediglich in Frage, wenn sie gegen bestimmte Aufklärungs- oder Plausibilitätsprüfungspflichten gegenüber dem Kunden verstoßen hätten. Ob dies der Fall ist, kann nicht allgemein, sondern nur im konkreten Einzelfall beurteilt werden.

Rechtsanwalt Wirth rät betroffenen Vermittlern für ihren Kontakt mit den Kunden folgendes zu beachten: „Weder sollten Sie rechtsberatend tätig werden noch eine persönliche Stellungnahme zur der derzeitigen oder zukünftig möglichen Situation Ihren Kunden gegenüber abgeben. In jedem Fall sollten Sie bemüht sein, weiterhin das bisherige Vertrauensverhältnis zu Ihren Kunden bestehen zu lassen. Für Fragen Ihrer Kunden sollten Sie erreichbar sein und diese, soweit möglich, sachlich beantworten. Mehr aber auch nicht! Und unbedingt Vorsicht vor gemeinsamen Aktions- oder Interessengemeinschaften von Anlegern und Vermittlern. Der Interessenskonflikt ist vorprogrammiert!“

Da das Kapitalanlagerecht eine komplexe Spezialmaterie darstellt, sollten betroffene Vermittler unbedingt eine auf dieses Rechtsgebiet spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit der Anspruchsabwehr betrauen.

Die Anwälte von Wirth-Rechtsanwälte (www.wirth-rechtsanwaelte.com) stehen Vermittlern, die in Anspruch genommen werden, engagiert mit ihrer Erfahrung und ihrem know how zur Verfügung.


Kontakt:

Wirth - Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Norman Wirth
- Fachanwalt für Versicherungsrecht, Finanzwirt -
Carmerstr. 8 (am Savignyplatz)
10623 Berlin

Tel.: 030 / 319 80 544 0
Fax: 030 / 319 80 544 1
Webseite: www.wirth-rechtsanwaelte.com


Über „Wirth-Rechtsanwälte“:
Seit 1998 vertrauen anspruchsvolle Mandanten in Rechtsfragen auf die Kompetenz der bundesweit tätigen Kanzlei "Wirth-Rechtsanwälte". Die in der Kanzlei tätigen Anwälte haben sich insbesondere auf das Vermittler- sowie das Versicherungs- und Kapitalanlagerecht spezialisiert.


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