Rat der Bundesweiten Honorarberatung an den …

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Rat der Bundesweiten Honorarberatung an den Bundesrat: Ausweitung beschließen

30.01.2013

Rat der Bundesweiten Honorarberatung an den Bundesrat: Ausweitung beschließen. Vor wenigen Wochen hat das Bundeskabinett den Entwurf des Honoraranlageberatungsgesetzes beschlossen. Die Ausschüsse für Wirtschaft und Verbraucherschutz haben kürzlich erhebliche Veränderungen vorgeschlagen. Insbesondere soll die so normierte Honorarberatung auch auf den Bereich Versicherungen ausgedehnt werden. Weiterhin wird die verbindliche Einführung von Nettotarifen und die Präzisierung von Mischmodellen gefordert. Am Freitag beschäftigt sich nun der Bundesrat mit dem Vorgang. Im Kollegennetzwerk Bundesweite Honorarberatung stellen erfahrene Honorarberater Ihre Meinungen und Empfehlungen zu dieser Thematik dar.

Rat der Bundesweiten Honorarberatung an den Bundesrat: Ausweitung beschließen. Vor wenigen Wochen hat das Bundeskabinett den Entwurf des Honoraranlageberatungsgesetzes beschlossen. Die Ausschüsse für Wirtschaft und Verbraucherschutz haben kürzlich erhebliche Veränderungen vorgeschlagen. Insbesondere soll die so normierte Honorarberatung auch auf den Bereich Versicherungen ausgedehnt werden. Weiterhin wird die verbindliche Einführung von Nettotarifen und die Präzisierung von Mischmodellen gefordert. Am Freitag beschäftigt sich nun der Bundesrat mit dem Vorgang. Im Kollegennetzwerk Bundesweite Honorarberatung stellen erfahrene Honorarberater Ihre Meinungen und Empfehlungen zu dieser Thematik dar.

Joachim Westerhaus von der Westerhaus Finanzplanung meint zu diesem Thema: „Ein erster Versuch in die richtige Richtung. Leider zu kompliziert und mit Begriffen für die verschiedenen Tätigkeiten – warum nur die Anlageberatung -  versehen, die der Endverbraucher im Zweifel kaum unterscheiden kann. Echte Honorarberatung ist viel mehr als Geldanlage und wird auch weiterhin das mühsame Aufklären der Verbraucher und wird eine Nische für bereits eigenständig besser informierte Kunden sowie deren Berater bleiben.“ "Es wird Zeit, dass es eine klare Regelung für eine reine Honorarberatung gibt, die eine wirkliche Trennung von anderen Vergütungsmodellen ermöglicht. Auch wenn die Regelung zunächst nur die Anlageberatung betriff, so ist es doch ein Schritt in die richtige Richtung zu mehr Transparenz. Der Kunde kann zumindest in diesem Bereich erkennen, wem er sein Vertrauen schenkt." so Claudia Bischof von der Honorarberaterin Punkt DE GmbH & Co. KG. Finanzbutler Frank Weckmann aus Hamburg sieht das ganze Thema weniger kritisch: "Das Gesetz schafft mehr Klarheit für den Kunden, nämlich wie Honorarberatung funktioniert. Insbesondere die Weiterleitung von ggf. anfallenden Provisionen an den Kunden zeigt, daß das Kundeninteresse im Vordergrund steht. Der Kunde wird von einer Beratung mit mehr Fairness und Transparenz profitieren."

Reiner Braun, Honorarberater aus Bamberg dazu: "Der Gesetzgeber geht in die richtige Richtung, aber der Berater wird mit weiterer Bürokratie und Verwaltungsaufwand bedacht. Kann der Verbraucher, um den es eigentlich geht, bei der Vielzahl an Paragraphen (§34c; §34d; §34e; §34f und §34h GewO) erkennen, mit wem er es zu tun hat und wer seine Interessen vertritt?"

Ingrid Otten (FPO Finanzplanung & Honorarberatung Oldenburg GmbH) fordert die Politik zu Veränderungen auf: "Ich bezweifle, dass die Verbraucher in Zukunft die Berufsbezeichnungen Honorar-Anlageberater und Finanzanlageberater wirklich unterscheiden können. Wie ist aus dem Wort Finanzanlageberater zu erkennen, dass er ggf. auf Provision arbeitet? Ich würde mir wünschen, dass es zwischen der Berechnung Honorar und Provision keinen Nachteil mehr gäbe. Zurzeit ist das Honorar mehrwertsteuerpflichtig und die Provision nicht. Außerdem kann der Verbraucher das Honorar nicht steuerlich ansetzen, die gezahlte Provision sehr wohl."

Gorazd Borstar von der Borstar Finanzplanung e.K. sieht ebenfalls noch Erweiterungspotenzial des Gesetzentwurfs: "Ich begrüße den Gesetzesentwurf sehr. Es ist das richtige Signal den Begriff Honorarberater gesetzlich zu regeln. Inhaltlich wünsche ich mir zukünftig noch die Einbeziehung der Finanzierungsberatung und der Finanzplanung.“  „Die gesetzliche Verankerung der Beratung gegen Honorar ist absolut zu begrüßen und zudem der logische Schritt für das bessere „Beratungssystem“ für den Bürger. In diesem Zusammenhang besonders erfreulich, dass sich der Gesetzgeber hierbei gegen die starke Versicherungs- und Bankenlobby durchsetzt. Beratung gegen Provision wird über kurz oder lang keine große Zukunft mehr haben“ , ist sich Jürgen Gramer von der Jürgen Gramer Finanzstrategien sicher.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die überfällige Gesetzgebung durchaus richtig erscheint und von den befragten Honorarberatern positiv bewertet wird. Gleichwohl sollte eine weitere Vertiefung des ursprünglichen Entwurfs im Bundesrat am 01.02.13. vorgenommen werden.

 

Kontakt:

Bundesweite Honorarberatung
Frerk Frommholz
Pollhorn 7
24808 Jevenstedt

Telefon: 043 / 371407
Telefax: 043 37919921
E-Mail: ff@bundesweitefinanzberatung.de
Webseite: www.bundesweitefinanzberatung.de


Zur Bundesweiten Honorarberatung:
Die Bundesweite Honorarberatung stellt mit www.bundesweitefinanzberatung.de ein Fachportal zur Verfügung, auf dem sich Verbraucher umfassend über Finanzthemen informieren können. Ein weiteres Ziel ist die transparente Darstellung erfahrener Honorarberater mit detailliertem Profil und eigenen Fachartikeln. Das Kollegennetzwerk will sich, im fairen Nebeneinander, für die Weiterentwicklung der Honorarberatung einsetzen.


 

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