FATCA: Final Regulations liegen nun vor

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FATCA: Final Regulations liegen nun vor

25.01.2013

Am 17. Januar 2013 veröffentlichte die US-Steuerbehörde (Internal Revenue Service, kurz IRS) die Final Regulations. Darauf hat die Branche lange gewartet: Die bereits für Sommer 2012 angekündigten endgültigen Regelungen wurden nach der Verschiebung auf den Herbst 2012 jetzt bekanntgegeben.

Am 17. Januar 2013 veröffentlichte die US-Steuerbehörde (Internal Revenue Service, kurz IRS) die Final Regulations. Darauf hat die Branche lange gewartet: Die bereits für Sommer 2012 angekündigten endgültigen Regelungen wurden nach der Verschiebung auf den Herbst 2012 jetzt bekanntgegeben. Das 543 Seiten umfassende Dokument bietet nun die Grundlage zur Umsetzung des Steuergesetzes FATCA und ist unter www.irs.gov/Businesses/Corporations/InformationforForeignFinancialInstitutions abrufbar.

Hintergrund


Mit der Einführung des Foreign Account Tax Compliance Acts (FATCA) strebt die US-Regierung die Offenlegung der (Kunden-)Daten von US-Steuerpflichtigen bei sämtlichen ausländischen Finanzinstitutionen an. Das Gesetz soll den Tatbestand der Steuerhinterziehung durch US-Steuerpflichtige, die Anlagen außerhalb der USA tätigen, verhindern und damit die jährlichen Steuerausfälle reduzieren. Im Februar 2012 wurden die Proposed Regulations zu FATCA veröffentlicht. Diese enthielten gegenüber den vorher veröffentlichten Notices bereits in einigen Punkten Erleichterungen für ausländische Finanzinstitute.

Am 24. Oktober 2012 veröffentlichte der IRS in seiner Mitteilung 2012-42 neue Umsetzungsfristen für FATCA. Damit verschieben sich die Fristen für die Umsetzung der Anforderungen von FATCA zugunsten der Foreign Financial Institutions (FFI). So müssen FFI, welche bis 30. Juni 2013 sogenannte FFI-Verträge geschlossenen haben, beispielsweise die Prozesse für neue Konten nun erst bis zum 1. Januar 2014 anpassen und nicht, wie nach vorherigem Stand, bis zum 30. Juni 2013.

Zwischenstaatliches Abkommen zwischen Deutschland und den USA in Arbeit


Ein in Kürze zu erwartendes zwischenstaatliches Abkommen wird sehr wahrscheinlich weitere, vor allem prozessuale Erleichterungen mit sich bringen; auch bereits diskutierte datenschutzrechtliche Konflikte könnten zumindest zum Teil gelöst werden. Hierfür wurde am 26. Juli 2012 ein Musterabkommen für den gegenseitigen Datenaustausch zur Verbesserung der Steuerehrlichkeit und Umsetzung des FATCA veröffentlicht. Großbritannien schloss bereits im September 2012 ein dieser Grundlage ähnliches bilaterales Abkommen mit der US-Steuerbehörde. Zwischenstaatliche Abkommen der USA mit einer Vielzahl weiterer Länder – darunter auch Deutschland – werden gemäß der Pressemitteilungen des US Department of the Treasury (8. November 2012 und 17. Januar 2013) in Kürze folgen. Diesen Mitteilungen zufolge plante die US-Behörde die laufenden Verhandlungen der Finalisierung eines zwischenstaatlichen Abkommens bis Ende 2012 zu beenden. Dies entspricht dem aktuellen Status Quo. Daher bleibt abzuwarten, wie lange das Abkommen auf sich warten lässt, denn für ausschließlich in Deutschland agierende Versicherungsunternehmen stellt dieses Abkommen dann die maßgebende Grundlage für die Umsetzung von FATCA dar.

Trotz der zeitlichen Verschiebungen und prozessualen Veränderungen müssen FFI und damit auch Versicherer für eine FATCA-Compliance ihre Bestände nach US-Indizien untersuchen und Prozesse der Neukundenannahme im Hinblick auf die Abfrage der Indizien neu gestalten. Schon allein deshalb ist der Handlungsbedarf in Bezug auf FATCA nach wie vor groß. Zur Diskussion weiterhin bestehender Problemfelder bezüglich FATCA und zum Austausch über gemachte Erfahrungen und bestehende Projekte zur Umsetzung der Anforderungen findet auf Einladung der Versicherungsforen Leipzig am 5. März 2013 in Köln das Diskussionsforum „FATCA – Umsetzung der Regulations in Versicherungsunternehmen“ statt. Weitere Informationen sind unter www.versicherungsforen.net/fatca erhältlich.

Autoren des Artikels:

Eva-Maria Kastner, Leiterin Kompetenzfeld Rechnungslegung, Versicherungsforen Leipzig
Kirsten Müller, Leiterin Kompetenzfeld Recht & Compliance, Versicherungsforen Leipzig


Kontakt:

Vicki Richter
Tel.: 0341 / 1 24 55 - 18
E-Mail: richter@versicherungsforen.net
Webseite: www.versicherungsforen.net


Über die Versicherungsforen Leipzig GmbH
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