Geförderte Altersvorsorge - Riester-Rente im Zinstal: Fondssparen jetzt 1. Wahl
Das anhaltende Zinstief drückt immer mehr auf die Überschüsse der Versicherungen und Zinsangebote der Banken. Auf der Suche nach Rendite für die Rente sollten deshalb vor allem Riester-Sparer jetzt auf Aktienfonds setzen, meint der Discount-Finanzvermittler AVL. Zum einen sei der „Börsengang“ mit Riester ohne Verlustrisiko möglich ...
Vier Anlageformen hat der Gesetzgeber als „Riester-Rente“ zugelassen: die private Rentenversicherung, den Bank-Sparplan, den Fonds-Sparplan sowie den "Wohn-Riester". Ein Zulassungszertifikat gibt es nur, wenn der Anbieter zum Ende der Sparphase mindestens das eingezahlte Geld (Eigenanteil sowie Zulagen) garantiert.
„Ein Verlustrisiko besteht somit auch beim Fonds-Sparplan nicht. Im schlimmsten Fall bleibt der Eigenanteil unverzinst, die Zulagen vom Staat hat der Anleger immer sicher“, sagt AVL-Geschäftsführer Uwe Lange. Die Ertragschancen sind indes deutlich besser als bei der Rentenversicherung oder dem Bank-Sparplan, wie gerade auch die Stiftung Warentest konstatierte: „Aktien sind in der jetzigen Krise die beste Möglichkeit, überhaupt eine gute Rendite zu erzielen“ (Magazin Finanztest 12/12, Riestern mit Fonds).
„Aktien in der Krise beste Rendite-Möglichkeit“ (Stiftung Warentest)
Alle großen Fondsgesellschaften bieten Riester-Fondssparpläne an. Die Angebote unterscheiden sich vor allem beim Aktienanteil im Portfolio. Grundsätzlich gilt: Je höher der Aktienanteil, desto höher sind die Renditechancen – allerdings steigt mit dem Aktienanteil auch das Schwankungsrisiko. Die Anbieter von Riester-Fondssparplänen machen vielfach den Aktienanteil vom Alter des Kunden abhängig, mit fortschreitendem Alter wird der Aktienanteil reduziert.
Am Ende der Sparphase, mit Rentenbeginn, fließt der größte Teil des bis dahin angesparten Kapitals in einen Auszahlplan der Fondsgesellschaft, der bis zum 85. Lebensjahr läuft. Der Kunde erhält dadurch regelmäßige Raten ausgezahlt. Der kleinere Teil des Kapitals fließt in eine private Rentenversicherung, die regelmäßige Einnahmen nach dem 85. Lebensjahr sicherstellen soll.
Bei Riester-Fonds Abschlusskosten umgehen
„Wie bei jeder Geldanlage sollte der Riester-Sparer auf die Kosten achten, insbesondere die Abschlusskosten“, sagt AVL-Geschäftsführer Uwe Lange. Vorteil der Fondssparpläne: Durch die Wahl eines günstigen Fondsvermittlers können die so genannten „Ausgabeaufschläge“ bei neuen wie alten Verträgen bis auf null gedrückt werden. Bei Rentenversicherungen, die eine Riester-Rente auf Fondsbasis anbieten, ist das schon wegen des für die Branche noch geltenden Provisionsabgabe-Verbotes nicht möglich.
Im aktuellen Riester-Fonds-Check von Finanztest kommt übrigens die DWS TopRente gut weg. „Die DWS TopRente gefällt uns“, schreiben die Tester. „Die Fonds, die zum Einsatz kommen, sind gut, die Kosten überschaubar.“ (avl)
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Über AVL
AVL Finanzvermittlung, 1997 als kleines Startup Unternehmen gegründet, hat sich heute mit über 30.000 Kunden als bundesweit führender unabhängiger Vermittler von Produkten mit Investmentansatz etabliert. Beim Kauf von Fondsanteilen gewährt AVL bei etwa 17.000 Fonds Rabatte von 100 Prozent auf den Ausgabeaufschlag. Da die Anteile ohne Transaktionskosten ge- und verkauft werden können, ist der Fondshandel zum Nulltarif möglich. Auch bei Riester- und Basisrenten-Produkten, Beteiligungen sowie Lebens- und Rentenversicherungen auf Fondsbasis verzichtet AVL komplett auf seine Abschlussprovisionen. Darüber hinaus ist eine kostenlose Depotführung ab dem ersten Euro möglich. Durch AVL entstehen niemals zusätzliche Kosten, denn das Unternehmen finanziert sich ausschließlich über einen Teil der Verwaltungsgebühr der jeweiligen Fonds, welche sich durch die Vermittlung nicht erhöht. Trotz günstiger Konditionen wird auch der Servicegedanke groß geschrieben: Neben einer weitreichenden Kundenbetreuung und Unterstützung bei Formalitäten steht dem Anleger im AVL Kundenlogin kostenlos eine plattform- und produktübergreifende Vermögensübersicht zur Verfügung. Ganz im Anlegerinteresse steht auch die erfolgreiche Klage von AVL, mit der das Provisionsabgabeverbot bei Versicherungsprodukten gekippt wurde.