Mit Riester ins Berufsleben
Wer frühzeitig vorsorgt, verringert die Gefahr von finanziellen Engpässen im Alter. Weit verbreitet sind Riester-Verträge. Doch gerade junge Menschen und Berufsstarter sind bei der privaten Altersvorsorge oft unsicher. Finanzexperte Marcus Weismantel von der Bausparkasse Schwäbisch Hall beantwortet die häufigsten Riester-Fragen.
Dürfen Auszubildende schon riestern?
Ja, alle Berufstätige, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, können mit einem Riester-Vertrag vorsorgen.
Lohnt sich Riester für Auszubildende?
Gerade für Berufseinsteiger lohnt sich Riester. Wer unter 25 ist und beispielsweise mit einem Riester-Bausparvertrag für die eigene Wohnung spart, bekommt neben der jährlichen Zulage von 154 Euro einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro. Zusätzlich sind Steuervorteile möglich.
Kann ich mir Riester in der Ausbildung überhaupt leisten?
Ja, denn die eigenen Einzahlungen orientieren sich am beitragspflichtigen Bruttoeinkommen vom Vorjahr. So müssen Auszubildende (ohne Kind) mit einem Vorjahres-Bruttoeinkommen von 10.000 Euro für die volle Riester-Zulage gerade mal 21 Euro pro Monat sparen. Berufsstarter zahlen monatlich sogar nur fünf Euro, wenn sie im Vorjahr kein Einkommen hatten. Grundsätzlich gilt: Für die volle Förderung müssen Riester-Sparer vier Prozent ihres beitragspflichtigen Vorjahres-Bruttoeinkommens auf einen Riester-Vertrag einzahlen – mindestens 60 Euro, maximal 2.100 Euro pro Jahr.
Was muss ich tun, wenn sich mein Gehalt erhöht?
Wer mehr verdient, muss auch mehr einzahlen. Auszubildende, deren Gehalt sich nach der Ausbildung von 10.000 auf 20.000 Euro verdoppelt, müssen statt 21 Euro monatlich rund 54 Euro sparen, um weiterhin die volle Zulage zu erhalten. Tipp: Jedes Jahr einen Riester-Check machen.
Welche Kosten fallen bei Riester-Verträgen an?
Die Abschluss- und Verwaltungskosten sollte jeder im Blick haben. Hier lassen sich schnell mehrere tausend Euro sparen. Wer keine Lust auf hohe Gebühren hat, kann zum Beispiel einen Riester-Bausparvertrag bei der Bausparkasse Schwäbisch Hall abschließen, bei dem lediglich ein Prozent der Bausparsumme als Abschlussgebühr anfallen.
Muss ich irgendetwas tun, wenn ich den Arbeitgeber wechsele?
Nein, ein Arbeitgeberwechsel ist meist kein Problem. Aber Achtung: Wer nicht mehr in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, beispielsweise weil er sich selbstständig macht, ist nicht mehr unmittelbar förderberechtigt. Tipp: Bei Berufswechsel mit dem Finanzberater sprechen.
Wie verhalte ich mich, wenn ich arbeitslos werde?
Auch Empfänger von Arbeitslosengeld werden gefördert und können wie gewohnt auf ihren Riester-Vertrag einzahlen. Bei finanziellen Engpässen können sie die Sparbeiträge auch problemlos reduzieren oder aussetzen. Die Zulage wird dann allerdings nur anteilig gezahlt.
Wenn ich eine Familie gründe, bekomme ich dann mehr Förderung?
Ja, der Staat fördert Familien besonders. Für Kinder, die nach 2008 geboren wurden, bekommen Riester-Sparer zusätzlich 300 Euro Kinder-Zulage. Eine vierköpfige Familie mit zwei Riester-Verträgen erhält dadurch bis zu 908 Euro Zulagen pro Jahr.
Kontakt:
Marcus Weismantel
Telefon: 0791 / 46 - 3674
Telefax: 0791 / 46 - 4072
E-Mail: marcus.weismantel@schwaebisch-hall.de
Bausparkasse Schwäbisch Hall AG
74520 Schwäbisch Hall
Webseite: www.schwaebisch-hall.de
Über die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG ist die größte Bausparkasse Deutschlands. Die rund 7.100 Mitarbeiter arbeiten eng mit den Genossenschaftsbanken zusammen. Im Ausland ist Schwäbisch Hall mit Beteiligungsgesellschaften in Tschechien, der Slowakei, Ungarn, Rumänien und China aktiv. Weltweit hat das Unternehmen rund 10 Mio. Kunden, davon 6,8 Mio. in Deutschland.