Die Honorarberatung führt in die Irre

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Die Honorarberatung führt in die Irre

04.09.2012

Ist der Begriff „Honorarberatung“ irreführend? Während bekannt ist, dass Verbraucher mit dieser Bezeichnung noch recht wenig anfangen können, ahnt niemand, dass auch Honorarberater selbst mit ihrer Berufsbezeichnung hadern.

So mancher Finanzberater will seine Berufsbezeichnung nicht um den Hinweis „Honorarberatung“ ergänzen, obgleich der Begriff Finanzberatung seit einiger Zeit sehr negativ besetzt ist. Als Begründung müssen Anwälte, Ärzte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer herhalten, die ebenfalls auf Honorarbasis arbeiten, sich deshalb aber noch lange nicht in Honorarberater umtaufen. Dabei wird übersehen, dass diese Berufsgruppen bereits seit Jahrzehnten etabliert sind. Jeder Verbraucher weiß, was ihn auch kostenmäßig erwartet, wenn er einen Arzt oder Steuerberater aufsucht. Bei der Finanzberatung sieht das ganz anders aus. Allein über den Begriff ist es Verbrauchern nicht möglich zu erkennen, ob der gewählte Finanzberater auf Provisionsbasis oder auf Honorarbasis arbeitet.

Lothar Koch von Spektrum Finanzberatung meint dazu: „Meiner Ansicht nach ist der Begriff Honorarberatung zu Recht gewählt. Da die genannten Berufsgruppen meines Wissens nach alle über eine Abgabenordnung verfügen, ergibt sich das Honorar für die Dienstleistung aus selbiger. Insofern ist die Verwendung korrekt und beschreibt unsere Art der Abrechnung.“

Frank Frommholz von der Honorarberatung Frommholz findet: „Der Begriff Honorarberatung ist sprachlich natürlich nicht besonders zutreffend, besser wäre „Finanz-Honorarberater“, „Finanzberater auf Honorarbasis“ oder etwas ähnliches. Das ist aber für den allgemeinen Sprachgebrauch zu sperrig. Und wer denkt heute noch über den irreführenden Begriff Lebensversicherung nach, der ja eigentlich eine Todesfallabsicherung beschreibt. Mir geht es zur Zeit nicht um eine intellektuelle Diskussion über Feinheiten, sondern um praktische Umsetzung und Zusammenführung von Verbrauchern und entsprechenden Beratern. Und da führt vor einer verbindlichen gesetzlichen Regelung m.E. kein Weg an dem Begriff „Honorarberatung“ vorbei.“

Das Eckpunktepapier von Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner sieht unter Punkt 1 vor, dass der Begriff Honorarberater nicht geschützt werden soll. Stattdessen sollen zusätzliche Begriffe wie Anlageberater und Darlehensberater geschaffen werden. Ob dieses Vorhaben den Verbraucherinteressen entgegenkommt, sei dahingestellt. Tatsache ist aber, dass für Verbraucher so klar und verständlich wie möglich erkennbar sein muss, dass er es mit einer Beratung auf Honorarbasis zu tun hat.

Stefan Schießer von der Frankfurter Honorarberatung GmbH sagt dazu: „Ich teile die Ansicht, dass die Bezeichnung unglücklich ist. Zur Unterscheidung vom klassischen Finanz-"berater" halte ich diesen aber für unabdingbar. Einer Umbenennung des Honorarberaters müsste konsequenterweise der des klassischen Finanzberaters vorausgehen. Dieser führt nämlich den eigentlich irreführenden Begriff, denn er berät in den seltensten Fällen, sondern vermittelt Anlageprodukte auf Provisionsbasis.“

Auch Frank Weckmann von der Firma Finanzbutler Frank Weckmann steht der Diskussion kritisch gegenüber: Der Begriff Finanzberater ist in unserer Gesellschaft "verbrannt". Die Gründe dafür sind bekannt. Daher ist es nur richtig, einer Berufsbezeichnung, die in ihrem Bereich einen ehrlichen und fairen Beratungsansatz verfolgt, einen anderen Namen zu geben.“

Das Negativimage der Finanzberater ist der häufigste Grund für die gewünschte Berufsbezeichnung. Dass einige Honorarberater dennoch diesen Begriff vorziehen, mag an der mangelnden Bekanntheit der Honorarberatung liegen.

Jürgen Gramer, Certified Financial Planner, EFA European Financial Advisor, Geprüfter privater Finanzplaner und Honorarberater, meint: „In der Tat steht der Begriff Honorarberater bzw. Honorarberatung zunächst für die Art der Vergütung zwischen Ratsuchenden und Berater. Über die Qualifikation des Beraters, seiner Beratungskompetenz und seiner Beratungsschwerpunkte sagt er grundsätzlich noch nichts aus. Dennoch halte ich den Begriff nach wie vor für sehr wichtig. Gerade die enttäuschten oder die das Bank- und Versicherungsberatungssystem hinterfragenden Ratsuchenden brauchen hier eine klare Unterscheidung zu der bekannten sogenannten „kostenloses“ Beratung. Inzwischen ist klar, dass diese „kostenlose“ Beratung eben nicht kostenlos ist und die „Beratungskosten“ entsprechend eingepreist sind.“

Claudia Bischof, Honorarberaterin Punkt DE GmbH & Co. KG, sagt: „Diese Berufsbezeichnung hat sich mittlerweile weitgehend etabliert und stellt einen Gegenpool zur provisionsbasierten Finanzberatung dar. Das ist notwendig, weil eine Unterscheidung für den Verbraucher sonst nicht möglich wäre.“

Prinzipiell lässt sich die Frage erst richtig beantworten, wenn eine gesetzliche Regelung erfolgt. Das sieht auch Peter Hieber von der Peter Hieber Finanzplanung so: „Sicherlich ist die Bezeichnung Honorarberater nicht optimal, solange es jedoch keine gesetzliche Regelung gibt, die klare und für den Verbraucher eindeutige und transparente Berufsbezeichnungen vorgibt, ist es für mich eine eindeutige Abgrenzung.
Der Vergleich mit Steuer- und Rechtsberatern ist etwas unfair, denn diese Berufe haben schon sehr lange klare Standesregeln und jeder Verbraucher weiß, dass der Steuerberater über ein Honorar bzw. nach einer Gebührenordnung bezahlt wird. Da es im Finanzdienstleistungsbereich keine klaren und etablierten Regelungen gibt, muss der Verbraucher schon genau nachfragen, um herauszufinden, welche Interessen sein „Finanzberater“ wirklich wahrnimmt.“

So erfreulich es ist, dass die gesetzliche Regulierung nach neuesten Äußerungen doch noch in dieser Legislaturperiode bevorsteht, lässt das Eckpunktepapier aus 2011 durchaus noch zu wünschen übrig. Werden nämlich unterschiedliche Begriffe für Honorarberater geschaffen, um deren Spezifikationen deutlich zu machen, sind Verwirrungen beim Verbraucher vorprogrammiert. Ein klarer Begriff, wie es die Bezeichnung Honorarberatung ist, wäre völlig ausreichend und kann je nach Bedarf immer noch um zusätzliche Bezeichnungen ergänzt werden.


Kontakt:
Bundesweite Honorarberatung
Ansprechpartner: Frank Frommholz
Pollhorn 7
24808 Jevenstedt

Telefon: 04337 / 1407
E-Mail: qm@bundesweite-honorarberatung.de
Webseite: www.bundesweite-honorarberatung.de

Pressekontakt:
Purtext
Patricia Appel
Platanenallee 24
14050 Berlin

Telefon: 0163 / 393 2620
E-Mail: patricia.appel@purtext.de
Webseite: www.purtext.de


Über Bundesweite Honorarberatung
Die Bundesweite Honorarberatung stellt mit www.bundesweite-honorarberatung.de ein Portal zur Verfügung, auf dem sich Honorarberater, Verbraucher und Organisationen auf Augenhöhe begegnen. Ziel des Portals ist die Positionierung der unabhängigen Honorarberatung als transparente, faire und verbraucherfreundliche Finanzdienstleistung. Der Fokus liegt bei der Honorarberatung auf dem Verzicht von Provisionen und der daraus resultierenden vertrauensvollen, nutzenorientierten und transparenten Beratung von Verbrauchern. Genau das möchte die Bundesweite Honorarberatung kommunizieren, um Verbrauchern Sicherheit zu geben und Branchenkennern, die diese Werte ehren, eine Plattform zu bieten.


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