Ad-Hoc: C-QUADRAT unterzeichnet den Kaufvertrag über …

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Ad-Hoc: C-QUADRAT unterzeichnet den Kaufvertrag über den Erwerb der britischen Asset Managementgesellschaft BCM

06.09.2012

Die C-QUADRAT Investment AG (ISIN AT0000613005) hat am 02.07.2012 mittels Ad-Hoc Mitteilung über euro adhoc den möglichen Erwerb der BCM Gruppe, einer UK Fondsmanagement Gesellschaft, die strategischen Überlegungen sowie Eckpunkte der geplanten Transaktion (Kaufpreis, beabsichtigter Einsatz eigener Aktien, Kaufpreisanpassungsmechanismus) ...

05.09.2012 - Die C-QUADRAT Investment AG (ISIN AT0000613005) hat am 02.07.2012 mittels Ad-Hoc Mitteilung über euro adhoc den möglichen Erwerb der BCM Gruppe, einer UK Fondsmanagement Gesellschaft, die strategischen Überlegungen sowie Eckpunkte der geplanten Transaktion (Kaufpreis, beabsichtigter Einsatz eigener Aktien, Kaufpreisanpassungsmechanismus) bekannt gegeben.

Am heutigen Tag wurde der Anteilskaufvertrag über die geplante Transaktion mit Laakman Holding Ltd abgeschlossen. Der Kaufpreis beträgt rund EUR 13.400.000 und nach 3 ¼ Jahren ist eine Anpassung vorgesehen, die je nach Geschäftsergebnis zu einer Kaufpreiserhöhung oder -reduktion um bis zu rund 30 % führen kann. Der Aktienkaufvertrag sieht u.a. den Einsatz eigener Aktien als Akquisitionswährung vor. Der Anteil an eigenen Aktien entspricht 3% des Grundkapitals von C-QUADRAT und beträgt dementsprechend rund 30% des Kaufpreises. Im Falle der Verletzung von Gewährleistungen und / oder Schadloshaltungen unter dem Kaufvertrag durch die Verkäufer haben diese unter bestimmten Umständen das Recht, ihre Verpflichtung durch (Rück-)Übertragung von C-QUADRAT-Aktien an die C-QUADRAT, auch über die von C-QUADRAT erhaltenen eigenen Aktien hinaus, oder Weiterleitung des Verkaufserlöses aus der Veräußerung solcher Aktien zu erfüllen.

Der Erwerb der BCM Gruppe steht u.a. unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die UK Financial Services Authority (FSA), London.

Weiters ist der Abschluss der Transaktion bedingt mit der Zustimmung des Aufsichtsrats zur Verwendung eigener Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts. Der entsprechende Bericht des Vorstandes über die beabsichtigte Wiederveräußerung der eigenen Aktien einschließlich des Ausschlusses des Bezugsrechts gemäß § 171 (1) AktG wird in den nächsten Tagen auf der Website der C-QUADRAT Investment AG veröffentlicht. Die notwendige Zustimmung des Aufsichtsrates kann erst zwei Wochen nach der Veröffentlichung dieses Berichtes erfolgen.

Die Parteien streben ein Closing in Q4 2012 an.


Kontakt:

StB Mag. Roland Starha
- Vorstand -
Tel.: +43(1) 515 66 317
E-Mail: ir@c-quadrat.com

C-QUADRAT Investment AG
Stubenring 2
A-1010 Wien
Webseite: www.c-quadrat.com


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