MPC Santa P Schiffe, MPC Reefer Flotte 1, GEBAB Ocean Shipping I - Drei weitere Schiffsfonds mit Problemen
Ausschüttungen bisher jeweils deutlich mehr als 50 Prozent unter Plan - Auch den Investoren der drei Schiffsfonds MPC Santa P Schiffe, MPC Reefer Flotte 1 und GEBAB Ocean Shipping I drohen unliebsame finanzielle Überraschungen. Denn nach Erkenntnissen der auf Investorenschutz spezialisierten KWAG Kanzlei für ...
16. Juli 2012 - Auch den Investoren der drei Schiffsfonds MPC Santa P Schiffe, MPC Reefer Flotte 1 und GEBAB Ocean Shipping I drohen unliebsame finanzielle Überraschungen. Denn nach Erkenntnissen der auf Investorenschutz spezialisierten KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht liegen die Ausschüttungen dieser Schiffsbeteiligungen derzeit weit mehr als 50 Prozent unter Plan. Um Vermögenseinbußen zu vermeiden oder zu begrenzen, sollten Anleger Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung prüfen.
Die drei Schiffsfonds zählen mit Volumina zwischen knapp 60 und gut 150 Millionen Euro zu den größeren ihrer Art. Die Schiffsinvestitionen wurden überwiegend mit Eigenkapital, also den Einlagen der Anleger, getätigt. Der Fremdfinanzierungsanteil ist mit jeweils nur rund 5 Prozent vergleichsweise gering. Die aktuellen Probleme resultieren zum einen aus den negativen ökonomischen Rahmenbedingungen mit einer eher schwächeren Nachfrage nach Ladekapazitäten, einem anhaltend hohen Schiffsangebot sowie sinkenden oder stetig niedrigen Charterraten.
„Insbesondere aber machen sich Fehleinschätzungen des jeweiligen Fondsmanagements im Hinblick auf die Wechselkursentwicklung speziell bei Euro und US-Dollar negativ bemerkbar", erläutert Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Und fügt hinzu: „Bei zwei der Schiffsbeteiligungen hatte das Management seit Fondsauflage bis zum laufenden Jahr einen zum Euro tendenziell oder gar deutlich stärkeren Dollar unterstellt. Dieses Kalkül ist aber bis vor einigen Monaten nicht aufgegangen, eher im Gegenteil.“ Folge: Die Charterraten, die weltweit in US-Dollar abgerechnet werden, mussten bis dato zu einem für in Euro rechnende Investoren ungünstigen Wechselkurs umgetauscht werden. „Dies belastet zwangsläufig die Wirtschaftlichkeit der Schiffsfonds“, sagt Ahrens.
Erhebliche Probleme bereitet allen drei Schiffsbeteiligungen, dass die sogenannte 105 %- Klausel gegriffen hat. „Diese hat einen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung eines Fonds, sobald dieser teils in einer Fremdwährung wie dem Japanischen Yen oder dem Schweizer Franken finanziert wurde“, erklärt Fachanwalt Ahrens. Die Klausel besagt, dass der Wert des Fremdwährungsdarlehens in Euro gerechnet nicht 105 % des zu tilgenden Darlehenswertes (ebenfalls in Euro) übersteigen darf. Falls dies aber, wegen der Euroschwäche, wie den vorliegenden Fällen passiert, „treten in der Regel die Banken auf den Plan und drücken Sanierungskonzepte zu Lasten der Investoren durch“, weiß Ahrens. Die Details:
MPC Santa P Schiffe. Dieser Fonds wurde im Jahr 2003 aufgelegt und im Jahr 2005 platziert sowie vertrieben von der Deutsche Apotheker- und Ärztebank. Investoren konnten sich mit mindestens 15.000 Euro plus 5 Prozent Ausgabeaufschlag beteiligen. Die Auflösung des Fonds ist für das Jahr 2021 vorgesehen. Das Fondsmanagement unterstellte einen Wechselkurs von 1,15 US-Dollar je Euro über die gesamte Fondslaufzeit. Tatsächlich schwankte der Wechselkurs in den Jahren 2003 bis 2012 zwischen 1,15 und 1,47 US-Dollar je Euro. Gemäß Prospekt hätten Anleger bis heute Ausschüttungen in Höhe von gut 56 Millionen Euro erhalten müssen. Überwiesen wurden nur knapp 21 Millionen Euro – mehr als 60 Prozent unter Plan also. „Nach unseren Erkenntnissen werden die Investoren, unter der Voraussetzung, dass der Fonds ab dem Jahr 2012 wie projektiert läuft, frühestens im Jahr 2015 wieder Ausschüttungen erhalten“, sagt Fachanwalt Ahrens. Besonders auffällig „und nachteilig für Investoren“, so Fachanwalt Ahrens: Nur 66,4 Prozent des Anlegerkapitals flossen in die Schiffsinvestition, 33,6 Prozent waren so genannte Weichkosten inklusive des Agios.
MPC Reefer Flotte 1. Der Fonds, bestehend aus 14 Kühlcontainerschiffen, wurde im Jahr 2006 aufgelegt und platziert. Der Vertrieb erfolgte hauptsächlich über Volks- und Raiffeisenbanken. Auch hier beträgt die Mindestbeteiligung 15.000 Euro plus 5 Prozent Agio. Die Fondsauflösung ist für das Jahr 2020 vorgesehen. Auch bei dieser Schiffsbeteiligung macht die – gegenüber den Annahmen im Verkaufsprospekt – unvorteilhafte Wechselkursentwicklung zwischen US-Dollar und Euro den Investoren einen Strich durch die Rechnung. Folge: „Statt, wie geplant, 40 Prozent des Kommanditkapitals, sind bislang nur 14 Prozent an Investoren ausgeschüttet worden. Somit knapp 65 Prozent weniger als geplant“, erläutert Jan-Henning Ahrens. Bis auf Weiteres sei keine Besserung in Sicht, weil noch Darlehenstilgungen aus den Vorjahren nachgeholt werden müssten. Auch dieser Fonds hat einen hohen Weichkostenanteil von 25,4 Prozent (inklusive Agio) des von Anlegern eingebrachten Kapitals.
GEBAB Ocean Shipping I. Mit dem Emissionsjahr 2007 und dem Platzierungsjahr 2008 ist dieser der jüngste der drei Krisen-Schiffsfonds. Auch hier betrugen die Mindestbeteiligungen 15.000 Euro, der Ausgabeaufschlag 5 Prozent. Die Fondskündigung ist erstmals zum 31.12. 2026 möglich. Bis dato hätte der Fonds an seine Investoren rund 14,5 Millionen Euro ausschütten müssen. „Tatsächlich waren es nur knapp 2,8 Millionen Euro – somit 80 Prozent weniger als vorgesehen“, erläutert Fachanwalt Jan-Henning Ahrens. Wahrscheinlich werden auch im Jahr 2012 nicht die prospektierten Ausschüttungen vollständig an die Investoren überwiesen werden können, weil die laufenden Einnahmen nicht reichen, um die Sondertilgungen für das Jahr 2011 zu begleichen.
Investoren wird nicht empfohlen, Sanierungskonzepten grundsätzlich und bedenkenlos zuzustimmen. Denn „in jedem Fall sollte sorgfältig geprüft werden, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass die Probleme dauerhaft gelöst werden können“, betont KWAGPartner Jan-Henning Ahrens. Erfolg versprechender sei es hingegen häufiger, Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung oder mangelhafter Prospektgestaltung anzumelden.
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