HCI Shipping Select Nr. XI - Ausschüttungen deutlich unter Plan
Auch bei der Schiffsbeteiligung „HCI Shipping Select Nr. XI“ droht Investoren nach Erkenntnissen der KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht eine herbe wirtschaftliche Enttäuschung. Denn statt einer Ausschüttung von 39 Prozent des Kommanditkapitals erhielten Anleger bis dato nur 21,50 Prozent.
Bei der Schiffsbeteiligung handelt es sich um zwei Mehrzweckfrachtschiffe. Aufgelegt wurde die Schiffsbeteiligung durch das Emissionshaus König & Cie. im Jahr 2005, platziert in 2006. Das Fondsvolumen beträgt knapp 43 Millionen Euro, davon fast 41 Millionen Euro von Investoren aufgebrachtes Eigenkapital.
„Die Investoren haben bis zum Jahr 2012 Ausschüttungen von insgesamt rund 8,76 Millionen Euro erhalten. Gemäß Prospekt hätte der Fonds nahezu 20 Millionen Euro ausschütten müssen. Somit haben Investoren bisher nicht einmal die Hälfte der prospektierten Ausschüttungen erhalten“, erläutert Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie KWAG-Partner.
Auffallend ist zudem, dass das Fondsmanagement des „HCI Shipping Select Nr. XI“ offenbar die Wechselkursentwicklung zwischen Euro und US-Dollar falsch eingeschätzt hat. Die in den Verkaufsunterlagen prognostizierten Charterraten sollten in den Jahren 2005 und 2006 im Verhältnis 1,30 US-Dollar zu Euro, in 2007 und 2008 von 1,25 Dollar zu Euro umgerechnet werden – danach während der restlichen Fondslaufzeit im Verhältnis 1,15 Dollar zu Euro. Die tatsächlichen Wechselkurse in den Jahren 2005 bis einschließlich 2012 lagen allerdings zwischen 1,15 und 1,45 US-Dollar je Euro. „Die Spekulation des Fondsmanagements auf eine spürbare Aufwertung des amerikanischen Greenbacks ging also nicht auf“, erläutert Fachanwalt Ahrens.
Die Liquiditätsüberschüsse des Fonds in den vergangenen Jahren reichen nicht aus, um den Kapitaldienst zu bestreiten. „Mittlerweile sind offene Zins- und Tilgungszahlungen von rund 6,5 Millionen Euro aufgelaufen“, erklärt Fachanwalt Ahrens. Er empfiehlt nunmehr Investoren zu prüfen, ob und in welchem Umfang sie bei der Schiffsbeteiligung „HCI Shipping Select Nr. XI“ Schadenersatzansprüche durchsetzen können, um Vermögenseinbußen zu vermeiden. Als Begründungen kommen diverse Pflichtverletzungen des Beratungsvertrags in Betracht – zum Beispiel „fehlerhafte Anlageberatung, weil etwa Kick-backs, also Rückvergütungen für den Verkauf von Fondsanteilen, verschwiegen wurden“, sagt Jan-Henning Ahrens.
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