Hansa Treuhand - Ausschüttungen von zwei …

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Hansa Treuhand - Ausschüttungen von zwei Flottenfonds deutlich unter Plan - Investoren drohen erhebliche Vermögenseinbußen

05.06.2012

Nach aktuellen Erkenntnissen der auf Investorenschutz spezialisierten KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht in Bremen liegen die Ausschüttungen von zwei Flottenfonds des Emissionshauses Hansa Treuhand deutlich unter Plan. Konkret geht es um die Schiffsbeteiligungen „HT Flottenfonds 3“ sowie „HT Flottenfonds 5“.

04. Juni 2012 - Nach aktuellen Erkenntnissen der auf Investorenschutz spezialisierten KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht in Bremen liegen die Ausschüttungen von zwei Flottenfonds des Emissionshauses Hansa Treuhand deutlich unter Plan. Konkret geht es um die Schiffsbeteiligungen „HT Flottenfonds 3“ sowie „HT Flottenfonds 5“.

„Die wirtschaftliche Entwicklung der beiden Flottenfonds des Emissionshauses Hansa Treuhand ist bisher eine einzige Enttäuschung. Um größere Vermögenseinbußen soweit wie möglich zu vermeiden, sollten Investoren ihre Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung so schnell wie möglich prüfen“, rät Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie KWAG-Partner.

Die beiden Schiffsbeteiligungen „HT Flottenfonds 3“ und HT Flottenfonds 5“ reihen sich somit nahtlos ein in die Reihe jener weit mehr als hundert Schiffsfonds, die aktuell große Probleme haben, eine Sanierung durchlaufen oder aber bereits abgewickelt wurden. Praktisch alle diese Schiffsinvestments „leiden unter kaum auskömmlichen Charterraten, teils hohen Fremdfinanzierungsanteilen im japanischen Yen und Schweizer Franken sowie an dem Druck der finanzierenden Banken, die ihre eigenen Bilanzen bereinigen möchten. „Hinzu kommen bei den beiden Hansa Treuhand-Flottenfonds hausgemachte Probleme, weil das Wechselkursverhältnis von Euro zum US-Dollar falsch eingeschätzt wurde“, erläutert KWAGPartner Ahrens. Die Details:

HT Flottenfonds 3. Diese Schiffsbeteiligung wurde im Jahr 2004 platziert. Das Fondsvolumen beträgt rund 62,5 Millionen Euro. Der überwiegende Teil, nämlich knapp 61 Millionen Euro, ist Eigenkapital. Die Liquidation des Schiffsfonds soll im Jahr 2022 stattfinden. Bis heute erhielten Investoren nur 36,5 Prozent des Kommanditkapitals als Ausschüttungen. Deutlich weniger als vorgesehen. Denn geplant waren bei Emission 48 Prozent.

„Zurückzuführen ist diese schlechte Entwicklung nicht unerheblich auf die falsche Einschätzung der Euro/US-Dollar-Relation“, erläutert KWAG-Partner Ahrens. So wurde für die prognostizierten Charterraten ein Umtauschverhältnis von 1,20 Dollar je Euro unterstellt, also ein tendenziell fester „Greenback“. Die tatsächlichen Wechselkurse in den Jahren 2005 bis einschließlich 2011 betrugen jedoch zwischen 1,24 und 1,40 US-Dollar je Euro.

HT Flottenfonds 5. Diese Schiffsbeteiligung wurde im Jahr 2007 emittiert und in 2008 platziert. Die Auflösung der Beteiligung ist für das Jahr 2026 vorgesehen. Von den knapp 71,5 Millionen Euro Volumen brachten Investoren rund 69 Millionen Euro als Eigenkapital auf. Bis dato sollten Anleger bezogen auf das Kommanditkapital Ausschüttungen in Höhe von 20,7 Prozent erhalten. Überwiesen wurden aber nur 6,69 Prozent.

Die Fehleinschätzung in punkto Währungsentwicklung ist bei dieser Schiffsbeteiligung nicht ganz so gravierend wie bei seinem Schwesterfonds. Denn unterstellt wurde, dass die prognostizierten Charterraten während der gesamten Fondslaufzeit im Verhältnis 1,35 USDollar je Euro getauscht werden. Der tatsächliche Wechselkurs des Greenback zum Euro betrug in den Jahren 2004 bis einschließlich 2011 zwischen 1,30 und 1,45 US-Dollar je Euro.

„Investoren sollten prüfen, ob und in welchem Umfang sie bei den beiden HT Flottenfonds Schadenersatzansprüche durchsetzen können, um Vermögenseinbußen zu begrenzen oder zu vermeiden“, rät Fachanwalt Jan-Henning Ahrens. In Betracht kommen als Begründung Pflichtverletzungen des Beratervertrags mit der Bank oder Sparkasse, durch die besagte Schiffsbeteiligungen vermittelt worden sind. Als Pflichtverletzung gilt beispielsweise die „fehlerhafte Anlageberatung, weil etwa Rückvergütungen für den Verkauf von Fondsanteilen verschwiegen wurden“, erläutert Ahrens. Erfolgversprechend sei zudem häufig auch die Prüfung im Hinblick auf die mangelhafte Prospektgestaltung durch das Emissionshaus.


Kontakt:
Jan - Henning Ahrens, Partner
KWAG • Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht
Ahrens und Gieschen - Rechtsanwälte in Partnerschaft
Lise - Meitner - Straße 2
28359 Bremen

Tel.: 0421 / 5209 480
Fax: 0421 / 5209 489
E-Mail: bremen@kwag-recht.de
Webseite: www.kwag-recht.de, www.bank-kritik.de, www.sos-schifffonds.de

Pressekontakt:
Hajo Simons, Partner
Siccma Media GmbH
Bonner Straße 328
50968 Köln

Tel.: 0221 / 348 038 - 12
Fax: 0221 / 348 038 - 41
E-mail: kwag@siccmamedia.de
Webseite: www.siccmamedia.de


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