Drohender Missbrauch bei Lastschriften - SEPA-Verfahren: Betrugsmöglichkeit im Zahlungsverkehr steigt
Der Ausschuss Betrugsbekämpfung des Deutschen ReiseVerbandes (DRV) hat sich auf seiner jüngsten Sitzung mit der Betrugsanfälligkeit im elektronischen Zahlungsverkehr beschäftigt. Die Experten des DRV-Gremiums weisen darauf hin, dass ab dem 9. Juli 2012 bei Banken und Sparkassen neue Geschäftsbedingungen in Kraft treten.
Der Händler muss dieser Bank also fünf Tage vorher mitteilen, dass er abbuchen wird. Wird diese Frist der Ankündigung nicht eingehalten oder kein Mandat eingeholt, verlängert sich die Widerspruchsfrist des Kunden auf 13 Monate. Erst nach Ablauf der Fünf-Tages-Frist darf auch tatsächlich abgebucht werden. Dadurch fällt möglicherweise Lastschriftbetrug erst fünf Tage später auf. Betrüger können dann ungehindert verreisen und das Reiseunternehmen bleibt auf den Kosten sitzen, zeigt Heil den drohenden Missbrauch auf. „Diese Avisierungsfristen bei der SEPA-Lastschrift sind nicht praxisgerecht“, resümiert Ausschuss-Vorsitzender Heil und fordert die Bundesregierung auf, sich für geringere Avisierungsfristen einzusetzen.
„Mit dem neuen Verfahren haben es Betrüger noch leichter, an Geld zu kommen. Mit SEPA wird der grenzüberschreitende Zahlungsverkehr zwar einfacher, aber zugleich wächst die Gefahr von Missbrauch und Betrug“, befürchtet Heil. Der erst im vergangenen Jahr gegründete DRV-Ausschuss Betrugsbekämpfung nimmt Betrugsfälle im Reiseverkehr ins Visier. Im bargeldlosen Zahlungsverkehr sorgen diese noch immer für enormen wirtschaftlichen Schaden bei den Unternehmen.
Darüber hinaus sieht Heil einen hohen bürokratischen Aufwand durch das Einholen von SEPA-Lastschriftmandaten und dem Avisieren gegenüber der Bank und gegebenenfalls auch gegenüber dem Kunden – im ungünstigsten Fall vierzehn Tage vor Abbuchung. „Das SEPA-Lastschriftmandat wird den Kunden sehr an seine Steuererklärung erinnern“ meint Heil. „Alle EU- und Bank-Gremien haben es leider versäumt, die SEPA-Lastschrift für alle Beteiligten so attraktiv wie möglich zu gestalten“, bemängelt der Ausschussvorsitzende. Und macht auf weitere Schwierigkeiten aufmerksam: „Im Onlinegeschäft ist es aufgrund der aktuellen Regularien technisch gar nicht mehr möglich, rechtmäßige Mandate einzuholen.“ Daher fordert er: „Sollte sich an dem vorgesehenen SEPA-Verfahren nichts ändern, fordert der DRV-Ausschuss im Interesse der Branche das bisherige Lastschriftverfahren über 2014 hinaus beizubehalten.“
Auch der Handelsverband Deutschland (HDE) hatte sich kürzlich beim Europäischen Bankenverband EPC für Vereinfachungen der künftigen Bezahlverfahren eingesetzt. Dabei geht es vor allem um für alle Nutzer akzeptable Bedingungen bei Lastschriften. So fordert der HDE die deutsche Kreditwirtschaft dazu auf, die bereits heute mögliche SEPA-Option einer verkürzten Einzugsfrist zu unterstützten. Sollten die Banken diese Option nicht nutzen, müsste der Händler künftig mindestens fünf Tage auf den Forderungsausgleich warten. Eine solche Verzögerung würde die Händler deutlich schlechter stellen und sei nicht akzeptabel, mahnt der HDE.
Kontakt:
Sibylle Zeuch
- Pressesprecherin -
Telefon: 030 / 28406 - 15
E-Mail: presse@drv.de
DRV Deutscher ReiseVerband e.V.
Schicklerstraße 5 - 7
10179 Berlin
Über den Deutschen ReiseVerband (DRV):
Der DRV ist der Fachverband der Touristikbranche in Deutschland und vertritt die Interessen der Reisebüros und Reiseveranstalter auf nationaler und internationaler Ebene gegenüber Politik und Öffentlichkeit. Der DRV informiert über die Vorteile der Veranstalterreise sowie des professionellen Reisevertriebs und stärkt die organisierte Urlaubsreise und die professionell gemanagte Geschäftsreise. Über 80 Prozent des Umsatzes des deutschen Reisebüro- und Reiseveranstaltermarktes werden von den Mitgliedern des Branchenverbandes erwirtschaftet. Infos unter www.drv.de