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Bundesrat bestätigt: „Finanzfachwirt/-in (FH) ist eine der höchsten Ausbildungsstufen für Finanzdienstleister in Deutschland“

18.05.2012

Am 30. März 2012 wurde die Finanzanlagenvermittlungsverordnung im Bundesrat verabschiedet. Das Gesetz regelt neben Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten und den Deckungssummen der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung die neuen Qualifikationsanforderungen an Finanzanlagenvermittler.

Am 30. März 2012 wurde die Finanzanlagenvermittlungsverordnung im Bundesrat verabschiedet. Das Gesetz regelt neben Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten und den Deckungssummen der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung die neuen Qualifikationsanforderungen an Finanzanlagenvermittler. Der öffentlich-rechtliche Abschluss Finanzfachwirt/-in (FH) wurde von den Abgeordneten der Länderkammer „als eine der höchsten Ausbildungsstufen, die es in Deutschland für freie Finanzdienstleister seit dem Jahr 2003 gibt“ eingestuft. Die volle gesetzliche Anerkennung gem. §34f GewO des Studienabschlusses Finanzfachwirt/-in (FH) wurde offiziell bestätigt und vor einigen Tagen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Gesamtqualifikation und Berufsbild
Die Gesamtqualifikation Finanzfachwirt/-in (FH) umfasst alle fachlichen Bereiche der Finanz-, Anlage- und Vorsorgeberatung und hat sich als umfassendes Berufsbild in der Branche etabliert. So werden neben Kapitalanlagen auch die Themen Versicherungen und Immobilien vollständig abgedeckt. Zusätzlich zur Anerkennung gemäß §34f GewO findet der Abschluss bereits seit 2007 Anerkennung gemäß §34d GewO zur Versicherungsvermittlung. Von einer Anerkennung des Bereiches Immobilienfinanzierung, der voraussichtlich als nächstes reguliert wird ist deshalb auszugehen.

Jetzt für §34f qualifizieren
Für 34c-Inhaber muss bereits bis Mitte 2013 die neue Gewerbeerlaubnis nach §34f GewO eingetragen sein, wobei bis Ende 2014 der Nachweis zur Sachkunde erfüllt sein muss. „Wer noch keinen anerkannten Abschluss hat, sollte unbedingt zum Start September 2012 das Studium aufnehmen. Bereits im Sommer 2013 haben die Studierenden dann die Sachkunde in Form des hochwertigen Gesamt-Berufsbildes Finanzfachwirt/-in (FH) in der Tasche und erhalten einen wichtigen Vorsprung gegenüber allen, die noch überlegen, wie sie eine Mindestqualifikation absolvieren sollen“, erklärt Ulrike Hanisch, Vorstand des CAMPUS INSTITUT.

Das gute Gefühl, vorgesorgt zu haben
Michael Viesel, Versicherungs- und Finanzmakler aus Denzlingen bei Freiburg im Breisgau, hat bereits 2008 den Abschluss Finanzfachwirt/-in (FH) erreicht. „Ich lebe schon seit 2008 mit dem guten Gefühl, zu wissen, dass ich mit einer einzigen Qualifikation sowohl fachlich als auch gesetzlich auf der sicheren Seite stehe. Durch meine hohe unabhängige Kompetenz genieße ich einen wertvollen Vertrauensvorsprung bei meinen Kunden. Gleichzeitig kann ich mich um die wesentlichen Dinge meines Geschäfts kümmern und weiß, dass ich bereits jetzt alle vorhandenen und zukünftigen gesetzlichen Qualifikationsvorschriften erfülle.“

Bewerbungsschluss 20. Juli 2012
Das Studium Finanzfachwirt/-in (FH) wird seit 2003 von der Fachhochschule Schmalkalden in Zusammenarbeit mit dem CAMPUS INSTITUT durchgeführt. In zwei Semestern neben dem Beruf wird ein unabhängiger, öffentlich-rechtlicher Gesamtabschluss in Form eines FH-Zertifikats erreicht. Bewerbungsschluss für den Start Wintersemester 2012 ist der 20. Juli 2012. Weitere Informationen unter www.finanzfachwirt-fh.de.


Kontakt:

CAMPUS INSTITUT
Keltenring 11
82041 Oberhaching

Telefon: 089 / 62 83 38 25
E-Mail: info@campus-institut.de
Webseite: www.campus-institut.de


Unternehmensprofil:
Am CAMPUS INSTITUT werden in Zusammenarbeit mit den staatlichen Fachhochschulen Schmalkalden und Koblenz die weiterbildenden Studienprogramme Finanzfachwirt/-in (FH) und Betriebswirt/-in für betriebliche Altersversorgung (FH) angeboten. Mit diesen beiden Hochschulweiterbildungen hat das CAMPUS INSTITUT zwei der hochwertigsten Qualifikationen für die Finanzbranche im deutschsprachigen Raum maßgeblich mitentwickelt. Zudem wird 2012 der Lehrgang zum/r Geprüfte/-n Finanzanlagenfachmann/-frau (IHK) ins Angebot aufgenommen.


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