Neuordnung der Finanzberatung endgültig beschlossen

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Neuordnung der Finanzberatung endgültig beschlossen

02.04.2012

Am 30.03.2012 hat der Bundesrat die Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) mit wenigen Änderungen gebilligt. Flickenteppich bei der Erlaubniserteilung befürchtet. Ab 2013 wird die Finanzvermittlung in Deutschland neu reguliert. Mit der Zustimmung des Bundesrates zur FinVermV ist das zweite und letzte Gesetzeswerk zur Neuordnung der Finanzberatung verabschiedet worden.

Am 30.03.2012 hat der Bundesrat die Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) mit wenigen Änderungen gebilligt. Flickenteppich bei der Erlaubniserteilung befürchtet.

Ab 2013 wird die Finanzvermittlung in Deutschland neu reguliert. Mit der Zustimmung des Bundesrates zur FinVermV ist das zweite und letzte Gesetzeswerk zur Neuordnung der Finanzberatung verabschiedet worden.

Änderungen wurden nur noch bei Details vorgenommen:
  1. So kann die IHK-Sachkundeprüfung nun beliebig oft wiederholt werden. Damit ist nun eine zur Versicherungsvermittlung identische Regelung getroffen worden, wofür der AfW stets eingetreten ist.
  2. Abgelehnt wurde hingegen eine verpflichtende Lehrgangsteilnahme. Ohne einen 200 Stunden Lehrgang hätten sich Vermittler nach diesem Vorschlag nicht zur IHK-Prüfung anmelden können. Diese Regelung wurde im Vorfeld der Abstimmung vom AfW scharf kritisiert. Insofern wird der Wegfall nun begrüßt.
  3. Die freiwillige und privatrechtliche Prüfung „Bausparen und Investment BWV/DVA“ wird nun doch nicht als Sachkunde anerkannt.
  4. Die ersten IHK-Prüfungen zur neuen Sachkunde „Finanzanlagenfachmann (IHK) können bereits ab 01.11.2012 abgelegt werden. Somit ist es möglich, neue Vertriebspartner auch über den Jahreswechsel 2012/2013 nahtlos anbinden zu können.

„Der AfW hatte sich stets für die gewerberechtliche Regulierung und somit dafür eingesetzt, dass Finanzdienstleister unabhängig bleiben können. “, so AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. „Wir begrüßen daher grundsätzlich die Regulierung und erwarten einen Professionalitätsschub für die gesamte Branche“ so Rottenbacher weiter.

Der weitere Zeitplan gestaltet sich somit wie folgt:
  1. 01.11.2012: IHK-Sachkundeprüfung „Finanzanlagenfachmann (IHK) kann erstmals abgelegt werden.
  2. 01.01.2013: Regulierung tritt in Kraft. Für Berufseinsteiger gelten alle Anforderungen des §34f GewO und FinVermV. Für Vermittler, die zu diesem Zeitpunkt bereits im Besitz einer Erlaubnis gem. §34c GewO sind, beginnt eine sechsmonatige „Umtauschfrist“. Wer bis zum 30.06.2013 die Anlageberatung/-vermittlung gem. §34f GewO beantragt, muss als 34c-Inhaber seine Zuverlässigkeit und seine geordneten Vermögensverhältnisse nicht erneut nachweisen. Diese werden „anerkannt“. Aus dem 34c wird aber nur die Anlageberatung/-vermittlung herausgenommen. Die Erlaubnis zum Vermitteln von Darlehensverträgen und/oder Grundstücken bleibt natürlich unangetastet. Aber auch für diese Personengruppe gilt: ab dem 01.01.2013 müssen die neuen INformations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten umgesetzt werden.
  3. 30.06.2013: Ende der „Umtauschfrist“ für 34c-Inhaber.
  4. 31.12.2014: Bis zu diesem Datum können Vermittler noch der zuständigen Stelle ihre Sachkunde nachweisen.
  5. 01.01.2015: Die Regulierung tritt voll in Kraft.

Der AfW bedauert, dass der Gesetzgeber nicht die IHK mit der Erlaubniserteilung beauftragt hat. „Jedes Bundesland kann leider für sich entscheiden, ob es die Gewerbeämter oder die Kammern damit beauftragt. Eine zentrale Anlaufstelle für Vermittler wird es also nicht in jedem Bundesland geben“ beschreibt Rottenbacher die jetzige Situation. „Wir fordern die Länder auf, sich auf die IHKn als Erlaubnisstelle zu einigen. Das spart Bürokratiekosten für unsere Mitglieder und würde einen regulatorischen Flickenteppich verhindern“, so Rottenbacher weiter.

Klärungsbedarf sieht der AfW noch bei zahlreichen Detailfragen zur Alten-Hasen-Regelung. „Wir empfehlen daher allen Betroffenen, nicht vorschnell zu agieren, sondern die weiteren Entwicklungen abzuwarten“, erläutert Rottenbacher. Der AfW wird sich für seine Mitglieder einsetzen und strebt praxisgerechte Lösungen an. In diesem Zusammenhang wird der AfW in den kommenden Tagen „FAQs“ zur Alte-Hasen-Regelung veröffentlichen.


Kontakt:

AfW - Bundesverband
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Ackerstr. 3
10115 Berlin

Tel.: 030 / 20 45 44 03
Fax: 030 / 20 63 47 59
E-Mail: office@afw-verband.de
Webseite: www.afw-verband.de


Über den AfW:
Der AfW ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzdienstleister. Er vertritt die Interessen von über 30.000 Finanzdienstleistern in mehr als 1.400 Mitgliedsunternehmen sowie eine ständig wachsende Anzahl von Fördermitgliedern. Mitglieder im AfW sind Versicherungsmakler und -vertreter, Kapitalanlage- und Finanzvermittler sowie Finanzdienstleistungsinstitute.


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