‚Alte Hasen’ nun auch bei den Investmentfondsvermittlern
Auch bei Investmentfondsvermittlern soll nun eine mehrjährige Berufserfahrung als Sachkunde anerkannt werden - Der Finanzausschuss des Bundestages hat dazu einen entsprechenden Änderungsentwurf angenommen. Als Stichtag für ‚Alte Hasen’ ist der 1. Januar 2006 vorgesehen.
20.10.2011 - Der Finanzausschuss des Bundestages hat dazu einen entsprechenden Änderungsentwurf angenommen. Als Stichtag für ‚Alte Hasen’ ist der 1. Januar 2006 vorgesehen. Investmentfondsvermittler, die seit mindestens diesem Tag ununterbrochen über eine Erlaubnis nach Paragraph 34 C GewO verfügen und lückenlos die Prüfberichte nach der Makler- und Bauträgerverordnung vorlegen können, sollen von der Sachkundeprüfung befreit werden.
Eine solche Regelung hatte der ursprüngliche Gesetzentwurf nicht vorgesehen. Nach Ansicht des Leipziger Maklerpools Invers Versicherungsvermittlungsgesellschaft mbH (Invers) hätte die fehlende ‚Alte Hasen Regelung’ aber zu einer Ungleichbehandlung zwischen Versicherungsvermittlern und Investmentfondsvermittlern geführt. Invers wollte daher stets eine ‚Alte Hasen Regelung’ auch für Investmentfondsvermittler erreichen.
Im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens hatte Invers folglich die Mitglieder des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages und weitere zuständige Stellen mehrfach angeschrieben, um doch noch eine ‚Alte Hasen Regelung’ zu erreichen.
Auch der AfW (Bundesverband Finanzdienstleistungen) sowie der Deutschen Industrie- und Handelskammertag hatten vehement für eine solche Regelung plädiert. Letztlich haben all diese Bemühungen zu einem schönen Erfolg für die Investmentfondsvermittler geführt.
Dem Vernehmen nach soll das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechtes Ende nächster Woche abschließend im Bundestag behandelt werden (zweite und dritte Lesung).
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