AfW begrüßt Alte-Hasen-Regelung für unabhängige Fondsvermittler
Am 27. oder 28.10.2011 wird der Deutsche Bundestag das Gesetz zur gewerberechtlichen Regulierung der Finanzberatung verabschieden und damit eine Alte-Hasen-Regelung für Fondsvermittler mit langjähriger Berufserfahrung beschließen.
Mit dem Beschluss des Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts setzt die Koalition einen lang umstrittenen Punkt der Koalitionsvereinbarung um: Die gewerberechtliche Regulierung des Fondsvertriebs. Zudem wird eine Alte-Hasen-Regelung für diejenigen Fondsvermittler beschlossen, die seit dem 01.01.2006 ununterbrochen tätig sind.
„Wir begrüßen die Alte-Hasen-Regelung für erfahrene Fondsvermittler. Sie verhindert eine Benachteiligung unabhängiger Finanzdienstleister, da sie nun identisch mit der für Banker bereits geltenden Regelung ausfällt.“, so AfW-Vorstand Frank Rottenbacher.
Damit die Sachkunde anerkannt wird, ist eine ununterbrochene Gewerbeerlaubnis gem. §34c Gewerbeordnung seit dem 01.01.2006 erforderlich. Die eigentliche Berufspraxis müssen Vermittler durch einen lückenlosen Nachweis aller Prüfberichte nach §16 MaBV nachweisen. Wenn beide Bedingungen erfüllt sind, gelangen Vermittler in den „Alte-Hasen-Status“.
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