Trixi Pflegetagegeld-Vergleichsrechner – „Wir können nicht …

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Kundenzeitung

Trixi Pflegetagegeld-Vergleichsrechner – „Wir können nicht nur KFZ und BU!“

14.03.2014

Ab sofort können alle interessierten Vermittler den neuen Trixi Pflegetagegeld-Vergleichsrechner in der Basisversion kostenfrei nutzen. Erstmals wird das Onlineprogramm heute auf der ARUNA Messe 2014 am Stand der Firma MAKLERKONZEPTE präsentiert.

Ab sofort können alle interessierten Vermittler den neuen Trixi Pflegetagegeld-Vergleichsrechner in der Basisversion kostenfrei nutzen.

Erstmals wird das Onlineprogramm heute auf der ARUNA Messe 2014 am Stand der Firma MAKLERKONZEPTE präsentiert.


Anders als bei vielen bisher bekannten Pflegetagegeld-Rechnern ist für die Tarifberechnung nicht nur das maximale Tagegeld in Pflegestufe 3 entscheidend, sondern die individuell notwendigen Sätze für ambulante und stationäre Pflege in allen Pflegestufen (inkl. Demenz).

Nach abgeschlossener Tarifberechnung können die Tarife nach Preis und /oder Leistung miteinander verglichen werden, wobei der Benutzer bestimmt, welche Tarife, je nach Erfüllungsgrad der Vorgaben, in den Vergleich mit aufgenommen werden sollen. Am Ende des Berechnungs-Prozesses steht der Antragsprozess, bei dem entweder die Dokumente der Gesellschaften mit den Versicherungsnehmer-Daten befüllt werden oder ein Onlineabschluss möglich ist.

tabelle


Zum Start werden ca. 10 Versicherer mit ihren Pflegetagegeld-Tarifen implementiert sein, weitere werden kurzfristig folgen.

Die Basisversion mit den o.g. Funktionen kann nach Bestellung zeitlich unbegrenzt kostenfrei genutzt werden.

„Wir stellen den Rechner kostenfrei zur Verfügung, um der breiten Masse an Versicherungsvermittlern und Finanzdienstleistern ein Werkzeug an die Hand zu geben, welches ihnen eine professionelle, unabhängige Beratung im Bereich Pflegetagegeld ermöglicht.“ sagt Benjamin Strixner von der Trixi GmbH. „Wir wollen mit unserem Programm einen, bis dahin nicht gekannten, Standard in der Pflege-Beratung für die Finanzbranche definieren. Eine einfache Berechnung auf Basis des „notwendigen Höchstsatzes“ in der Pflegestufe 3 genügt schon lange nicht mehr. Zu einer qualifizierten Beratung gehört es heute, jeden Kunden und seine Situation gesondert zu betrachten und ihn dahingehend zu beraten. Hierbei muss insbesondere auch die Demenz alleinstehend als Pflegestufe 0 und zuzüglich zu einer bestehenden Einstufung in Pflegestufe I, II oder III mit einbezogen werden.“

In Kürze wird es auch eine Premium-Version des Tagegeld-Rechners geben, der zusätzliche Programmfunktionen (Nutzerverwaltung, Speicherung von Berechnungsergebnissen, Vorauswahl von Versicherern und Tarifen, Schnittstellen zur Datenübernahme aus Maklerverwaltungsprogrammen, Endkundenrechner mit eigenem Logo zum Einbau in die eigene Homepage) enthält.

Den Bestellschein für die Basisversion können Sie sich hier> herunterladen.

Autor: Sascha Zingler (MAKLERKONZEPTE)




Pressekontakt:
Sebastian Laude
Telefon: 040 / 386 52 771
Email: kontakt@maklerkonzepte.com

MAKLERKONZEPTE
Bauernvogtkoppel 33b
22393 Hamburg

Internet: www.maklerkonzepte.com


Benjamin Strixner
Telefon: 08141 / 39 90 - 102
Fax: 08141 / 39 90 - 49
E-Mail: info@trixi.de

trixi® GmbH
Am Bahnhof 9
82216 Maisach - Germerswang

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