Sichere Versorgung mit eBI - Knappschaft …

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Sichere Versorgung mit eBI - Knappschaft führt elektronische Behandlungsinformation für ihre Versicherten ein

06.06.2013

Ob Sachverständigenrat im Gesundheitswesen oder die Landesgesundheitskonferenz NRW – sie alle beklagen den mangelnden Informationsfluss zwischen den verschiedenen Sektoren des Gesundheitswesens. Kliniken und Ärzte wissen oft nicht, was dem einzelnen Patienten verordnet wurde.

Ob Sachverständigenrat im Gesundheitswesen oder die Landesgesundheitskonferenz NRW – sie alle beklagen den mangelnden Informationsfluss zwischen den verschiedenen Sektoren des Gesundheitswesens. Kliniken und Ärzte wissen oft nicht, was dem einzelnen Patienten verordnet wurde. Vor allem aber: Viele Patienten wissen selbst nicht umfassend, was sie für Medikamente schlucken. Wird ein Patient in ein Krankenhaus aufgenommen, können diese Informationsmängel zu vermeidbaren Risiken führen Der Fokus bisheriger Lösungsansätze lag immer auf der Kommunikation der Ärzte untereinander. An der Standardisierung dieser Kommunikation und der Harmonisierung der unterschiedlichen EDV-Systeme sind bisher viele gescheitert.

Mit einer deutschlandweit einmaligen Technik beginnt die Knappschaft im Juni, das Informationsmanagement auf eine neue Qualitätsstufe zu stellen. Ähnlich der seit mehr als einem Jahrzehnt bundesweit geplanten aber nie realisierten Elektronischen Patientenakte wird die Knappschaft den Kliniken das Wissen über Vorerkrankungen, über aktuelle und frühere Arzneimitteltherapie der Patienten und über frühere stationäre Behandlungen und ambulant betreuende Ärzte zur Verfügung stellen. Letztendlich eine komplette Behandlungshistorie, als notwendige Voraussetzung für eine Therapie frei von vermeidbaren Risiken: Risiken, die immer dann entstehen, wenn Information fehlen. Denn:

  • Bei Aufnahme im Krankenhaus können viele Patienten keine präzise Auskunft über ambulante Therapie und Vorerkrankungen geben.
  • Das Krankenhaus kann auf die Behandlungsunterlagen der niedergelassenen Ärzte nicht zugreifen.
  • Die Krankenkasse verfügt zwar über Informationen zu verordneten Arzneimitteln, ambulant behandelnden Ärzten, aktuellen und früheren Diagnosen, sowie zu früheren stationären Behandlungen, stellt diese zur Behandlung notwendigen Daten dem Krankenhaus bisher aber nicht zur Verfügung.

Die Knappschaft weiß, dass viele stationär behandelte Versicherte häufig besonders schwere und mehrere Erkrankungen haben und ihre Behandlung damit besonderer Koordination und Wissenstransfer braucht. Jeder stationär behandelte Versicherte der Knappschaft wird im Durchschnitt von sieben niedergelassenen Ärzten ambulant betreut und erhält Arzneiverordnungen für rund 9 Wirkstoffe pro Tag. Fast die Hälfte dieser Patienten wird nicht einmal, sondern 2x /Jahr stationär behandelt. Eine Krankenkasse als Informationsgeber kann hier Ärzte erheblich unterstützen, Informationsdefizite zu beheben.

Unsere Lösung: Die Knappschaft wird kooperierenden Krankenhäusern behandlungsnotwendige Informationen zu Versicherten der Knappschaft bei Aufnahme im Krankenhaus zur Verfügung stellen. Dies setzt das Einverständnis der Versicherten voraus, sowie einen Kooperationsvertrag mit dem Krankenhaus, der die Schaffung der technischen Voraussetzungen, den Datenaustausch und die Qualitätssicherung regelt. Wenn der Versicherte nach Aufklärung sein Einverständnis erklärt hat, wird die Knappschaft:

  • dem Krankenhaus bei Aufnahme des Versicherten über einen sicheren Datenaustausch sofort die vorhandenen Informationen zum Patienten übermitteln. Diese beinhalten z.B. Angaben zu allen ambulant behandelnden Ärzten, zu allen von diesen verordneten Arzneimitteln, sowie die bekannten Erkrankungen des Versicherten und Daten früherer Krankenhausaufenthalte.
  • die Daten so aufbereitet präsentieren, dass sie für den Arzt zeiteffizient maximalen Nutzen bieten.
  • dem Krankenhausarzt das Ergebnis einer Prüfung der ambulanten Gesamtmedikation auf potentiell vermeidbare Risiken, z.B. durch gefährliche Wechselwirkungen durch die Verordnungen verschiedener Ärzte zur Verfügung stellen.


Das Projekt nimmt keinen Einfluss auf die Behandlung im Krankenhaus und schränkt die Therapiefreiheit der Ärzte in keiner Weise ein. Es behebt aber existierende Informationsdefizite zum Wohle der Patienten und unterstützt die Kompetenz der Behandler.

Die Knappschaft geht davon aus, dass sich nur ein Teil, vielleicht ein Drittel, der Krankenhäuser für diese Partnerschaft qualifiziert. Auf diese wird die Knappschaft ihre Versicherten besonders hinweisen und mit diesen eine zunehmend enge Zusammenarbeit etablieren.

Auch ist beabsichtigt, niedergelassene Ärzte miteinzubeziehen und den konsolidierten Medikationsplan z.B. nicht nur dem Krankenhaus, sondern allen Behandlern zugänglich zu machen. Vermeidbare Risiken der Arzneitherapie sollen so effektiv vermindert werden.




Pressekontakt:
Dr. Wolfgang Buschfort
- Pressesprecher -
Telefon: 0234 - 304 82050
Telefax: 0234- 304 82060
E-Mail: presse@kbs.de


Unternehmen:
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
Pieperstr. 14/28
44789 Bochum

Internet: http://www.kbs.de/


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