Erwerbsminderungsrentner dürfen 2025 mehr hinzuverdienen
Wer eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung bezieht, darf ab dem 1. Januar 2025 mehr hinzuverdienen. Denn seit einer Gesetzesänderung wird die Hinzuverdienstgrenze jährlich neu angepasst und orientiert sich an den Bruttolöhnen, die ebenfalls gestiegen sind. Wer voll erwerbsgemindert ist, darf dann 1.638 Euro brutto im Monat behalten, ohne dass es auf die Rente angerechnet wird - bei teilweiser Erwerbsminderung sogar 3.276,81 Euro. weiterlesen
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