Worauf Unternehmen bei der möglichen Rückzahlung von Corona-Hilfen achten müssen
Die Frist für die Abgabe der Corona-Schlussabrechnungen läuft zum 30. September 2024 endgültig aus – obwohl nach aktuellen Zahlen des Bundeswirtschaftsministeriums immer noch 300.000 Schlussabrechnungen fehlen. Was das in der Praxis bedeutet.
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