Beitragsbemessungsgrenzen für 2023 steigen wieder
Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung werden ab dem 1. Januar 2023 voraussichtlich wieder nach oben korrigiert. So soll die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze von 64.350 Euro in diesem Jahr auf künftig 66.600 Euro ansteigen. weiterlesen
Weiterlesen auf: Versicherungsbote Verlag GmbH