2022: Künstlersozialabgabe bleibt stabil bei 4,2 Prozent
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2022 die Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet. Nach der neuen Verordnung soll auch im Jahr 2022 der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung unverändert 4,2 Prozent betragen.
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