Wegen Flutkatastrophe: Bundesregierung will Insolvenzantragspflicht erneut aussetzen - Versicherungswirtschaft-heute
Die Insolvenzantragspflicht soll wegen der Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz für betroffene Firmen bis Ende Oktober 2021 ausgesetzt werden. Die Regelung soll rückwirkend ab dem 10. Juli 2021 gelten. Dies hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen.
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