Pfändungsfreigrenzen werden erhöht
Die Pfändungsfreigrenzen werden zum 1. Juli 2021 angehoben. Dann bleibt ein unpfändbarer monatlicher Grundfreibetrag von 1.252,64 Euro. weiterlesen
Weiterlesen auf: Versicherungsbote Verlag UG (haftungsbeschränkt)Die Pfändungsfreigrenzen werden zum 1. Juli 2021 angehoben. Dann bleibt ein unpfändbarer monatlicher Grundfreibetrag von 1.252,64 Euro. weiterlesen
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