Mehr Schutz für Betriebsrenten in der Insolvenz: Muss der PSV-Schutz nachgebessert werden?
Jetzt ist sie da – die Urteilsbegründung des Bundesarbeitsgerichts zum Urteil vom 26. Januar 2021 (Az.: 3 AZR 878/16). Es ging um die Sicherung eines Betriebsrentenanspruchs im Durchführungsweg Pensionszusage, der beim Eintritt der Insolvenz noch nicht (gesetzlich) unverfallbar war. Nach deutschem Recht gilt in diesem Fall: "Pech gehabt" – der Pensions-Sicherungs-Verein steht nicht ein. Und auch nicht der Betriebserwerber, der in diesem Fall das insolvente Unternehmen und die Arbeitnehmer nach § 613a BGB übernahm.
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