Bafin untersagt Mitarbeitern alle "Insidergeschäfte"
Das Bundesfinanzministerium zieht Konsequenzen aus der Tatsache, dass einige Bafin-Beschäftigte auffallend rege mit der Wirecard-Aktie handelten. Behördenmitarbeiter dürfen keine Finanzinstrumente mehr von Gesellschaften kaufen oder verkaufen, für deren Aufsicht ihr Arbeitgeber zuständig ist.
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