Selbstständige: Antragsfrist für Überbrückungshilfe soll bis Ende des Jahres verlängert werden
Die Bundesregierung will die Antragsfrist für die Überbrückungshilfen verlängern: Kleine und Mittelständische Unternehmen (KMU), Selbstständige und gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, sollen noch bis Ende 2020 Überbrückungshilfe beantragen können.
Weiterlesen auf: Wolters Kluwer Deutschland GmbH - Akademische Arbeitsgemeinschaft