Pensionskassen: 20.000 Arbeitgeber kommen neu in den Sicherungs-Verein
Ab dem 1. Januar 2022 müssen sich auch Pensionskassen dem sogenannten Pensions-Sicherungs-Verein verpflichtend anschließen, die bisher davon befreit sind: So sieht es eine Korrektur des Betriebsrentengesetzes vor. Der Verein schützt Betriebsrenten, wenn Vorsorgeanbieter und Arbeitgeber in wirtschaftliche Schieflage geraten. Zahlen der Bundesregierung zeigen nun, dass 20.000 Arbeitgeber davon neu betroffen sind: Ob der Verein auch große Insolvenzen auffangen kann, bleibt ... weiterlesen
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