Mit der Grundrente gibt es nun vier Arten von Rentenzuschlägen
Aufgepasst beim Rentenbescheid, denn künftig kann es auf die Entgeltpunkte für Beitragszeiten bis zu vier Zuschläge geben: für beitragsgeminderte Zeiten (z. B. für berufliche Ausbildung), für beitragsfreie Zeiten (z. B. Arbeitslosigkeit ohne Zahlung von Beiträgen), für Zeiten bis 31.12.1991 mit geringem Arbeitsgeld (Mindestentgeltpunkte) und für Grundrentenbewertungszeiten (bei Mindestversicherungszeit von 33 Jahren, niedrigen Entgeltpunkten von 0,3 bis unter 0,8 pro Jahr und Einhaltung der Einkommensgrenzen).
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