Pfändungsschutz: Bundesregierung will Verschuldete bei P-Konto besserstellen
Wer in Deutschland verschuldet ist, muss oft nur ein sogenanntes Pfändungsschutz-Konto (P-Konto) bei seiner Bank beantragen: mit deutlich eingeschränkten Möglichkeiten. Ein Gesetzentwurf sieht nun vor, den Betroffenen mehr Freiheiten zu erlauben: auch aufgrund der Coronakrise. weiterlesen
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