Bundesregierung beschließt höhere Absicherung für Reisende bei Insolvenzen
Die Bundesregierung will Reisende im Falle einer Insolvenz des Veranstalters umfassend absichern. Denn die Thomas-Cook-Pleite im vergangenen Jahr habe gezeigt, „dass das bestehende System der Kundengeldabsicherung die Gefahr begründet, dass Reisende nicht so entschädigt werden, wie es von der EU-Pauschalreiserichtlinie vorgesehen ist“, so Bundesjustizministerin Christine Lambrecht. Nun hat das Kabinett ein Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums beschlossen und damit eine Neuregelung der Insolvenzabsicherung für Reiseveranstalter auf den Weg gebracht.
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