In der GKV versicherte Betriebsrentner werden ab 2020 entlastet
Wenn Politik wirklich etwas will, dann kann es auch ganz schnell gehen: Im Schnelldurchgang wird der Deutsche Bundestag in der kommenden Woche das „Gesetz zur Einführung eines Freibetrags in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge“ (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz) verabschieden, um Betriebsrentner ab 1. Januar 2020 um jährlich rund 1,2 Mrd. Euro zu entlasten. Der Bundesrat dürfte das nicht zustimmungspflichtige Gesetz dann in seiner Sitzung am 20. Dezember wie schon in der ersten Lesung durchwinken.
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