Einführung des Freibetrags verzögert sich
Um die Bezieher von Betriebsrenten zumindest teilweise von den Beiträgen zur Krankenversicherung zu entlasten, hatte die Bundesregierung beschlossen, einen Freibetrag einzuführen (wir berichteten). Allerdings: Nachdem das entsprechende GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz (GKV-BRG) den Bundesrat passiert, können die Bezieher dieser Einkommen nicht sofort zum neuen Jahr mit mehr Geld im Portmonee rechnen. Darauf weist die Versorgungsanstalt des Bundes und …
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