Spahn gibt Vollgas: Freibetrag für Betriebsrentner in der Sozialversicherung soll zum 01.01.2020 kommen
Gesundheitsminister Spahn gibt Vollgas: Dem Vernehmen nach soll schon am Montag, 18.11.2019, ein Gesetzesentwurf im Bundeskabinett eingebracht werden. Dort soll ein Punkt aus dem Beschluss der Groko zur Umsetzung der Grundrente/Verbesserungen in der bAV schon sehr schnell, nämlich zum 01.01.2020 umgesetzt werden: Die bisherige Freigrenze in § 226 SGB V, die u.a für Betriebsrenten gilt, soll nun ein Freibetrag werden.
Weiterlesen auf: Wolters Kluwer Deutschland GmbH - VersicherungsPraxis24