Pflege und Elternunterhalt: Bundesrat stimmt Entlastung Angehöriger zu
Am Freitag stimmte der Bundesrat dem Angehörigen-Entlastungsgesetz zu, das der Bundestag bereits am 7. November verabschiedet hatte. Das berichtet aktuell bundesrat.de. Demnach müssen nun erst dann leibliche Kinder für ihre Eltern den so genannten „Elternunterhalt“ zahlen, wenn das Bruttoeinkommen der Unterhaltspflichtigen 100.000 Euro übersteigt – ein wichtiger Schritt gegen das „Armutsrisiko Elternunterhalt“. weiterlesen
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