FinVermV: Bundesrat winkt „absurdes Taping“ durch
Die Finanzanlagenvermittlungs-Verordnung tritt in Kraft und gilt mit Verkündung im Gesetzblatt. Dafür hat heute das Votum des Bundesrates gesorgt. Doch bereits ab 2021 droht ein Aufsichtswechsel und damit das Ende des Paragrafen 34f GewO.
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