Bundestag erörtert 34f-Aufsicht und Übergangsfristen für FinVermV
Knapp 38.000 Vermittler sind Stand 2019 im Besitz einer Erlaubnis nach § 34f der Gewerbeordnung, vermitteln also Finanzanlagen. Die Zahl ist im Vergleich zu den Vorjahren stetig gestiegen und der Trend scheint anzuhalten. Gleichzeitig sinkt die Zahl der reinen Versicherungsvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34d GewO. Die Finanzaufsicht über Finanzanlagenvermittler obliegt bis dato den IHK sowie Gewerbeämtern.
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