Notfallplan: Bafin darf Vorstände entmachten
Schlittert ein Versicherer oder eine Pensionskasse in die Krise, kann die Bafin die Befugnisse von Vorständen einem Sonderbeauftragten übergeben. Die Hürden hierfür sind aber hoch, zudem ist ein solcher externer Experte nicht der verlängerte Arm der Aufsicht.
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