FinVermV: Irrsinnige Aufzeichnungspflicht
Das Finale zur Umsetzung der EU-Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) in deutsches Recht steigt im März im Bundesrat. Doch schon jetzt scheint klar, was für 34f-Vermittler gelten wird – mitunter im Unterschied zu 34d-Vermittlern. Vor allem das Taping polarisiert.
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