Noch einmal zahlen: Auf Geld aus der Altervorsorge müssen Krankenkassenbeiträge gezahlt werden | Frankfurter Neue Presse
Wer sich nach dem Arbeitsleben auf die Auszahlung seiner Vorsorgeversicherung freut, dem vergeht schnell das Lachen. Auf die Versicherungssumme fallen nämlich Krankenkassenbeiträge an. Und das ganz legal.
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